Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 08.07.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö 7.2.10

Sachverhalt

Herr Stettwieser schreibt Folgendes:

„Abwasserentsorgung

Die vorgesehene Ausweisung von Wohnbebauung bedeutet eine nicht unerhebliche Erhöhung der anfallenden Abwassermengen.
Von der Marktgemeinde ist daher die hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Abwasseranlagen für die zusätzlichen Abwassermengen zu überprüfen.

Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser

Gemäß den Ausführungen in Nr. 2.2 (Schutzgut Wasser) zum Umweltbericht ist der Boden wenig wasserdurchlässig und daher die Niederschlagswasserbeseitigung schwierig zu bewerkstelligen.

Das Regenwasser von den privaten befestigten Flächen soll über Regenrückhalteeinrichtungen (Zisternen mit Pufferspeicher) in neu anzulegende Retentionsmulden im östlichen Grünzug abgeleitet werden (Textfestsetzung Punkt 12. Oberflächenwasser). Anschließend wird es in den noch weiter östlich gelegenen vorhandenen Graben abgeleitet.

Aus unserer Sicht ist für diese angedachte Niederschlagswasserentsorgung ein Wasserrechtsverfahren erforderlich (teilweise Versickerung des Wassers in den Retentionsmulden, weitere Einleitung in Graben).
Es sind die Anforderungen des Merkblattes DWA-M 153 und des Arbeitsblattes DWA-A 138 einzuhalten.

Die vorgesehenen Zisternen können bei der Bemessung der Entwässerungsanlagen nicht als Rückhalteraum angerechnet werden, da sie in der Regel gefüllt sind und bei neuen Regenereignissen nicht zu Verfügung stehen.

Wir bitten, frühzeitig ein Konzept für die Behandlung und Ableitung des Niederschlags- und Oberflächenwassers aus dem Baugebiet auszuarbeiten und mit uns abzustimmen.
In diesem Konzept sind sowohl die Niederschlagswässer von privaten Grundstücken (da nach Ihrer Angabe eine Versickerung nicht möglich ist) und von den öffentlichen Flächen (Straßen etc.) zu behandeln.
Für die Rückhaltemulden sind ausreichend Flächen im Bebauungsplan vorzusehen.

Das Konzept sollte im nächsten Verfahrensschritt und im nächsten Bebauungsplanentwurf bereits berücksichtigt und dargestellt sein.


Wasserversorgung

Gemäß den Angaben in Nr. 3 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz der Achengruppe sichergestellt.
Der Versorgungträger ist zum Vorhaben zu hören.

Die Leitungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsleitungen ist vom Versorgungsträger eigenverantwortlich zu überprüfen.
Wasserschutzgebietsbelange werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Oberflächengewässer und Grundwasser

Bei Starkregenereignissen besteht wegen der Hanglage die Gefahr von Überflutungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser.
Wir empfehlen, in der weiteren Planung eigenverantwortlich Schutzmaßnahmen dagegen vorzunehmen.

Je nach Größe und Lage des neuen Baukörpers bzw. Baumaßnahmen kann das wild abfließende Oberflächenwasser gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger führt.
Wir empfehlen daher § 37 WHG entsprechend zu berücksichtigen.

Im Planungsbereich liegen uns keine Erkenntnisse über Grundwasserstände vor.

Altlasten und altlastenverdächtige Flächen

Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Menschen, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Falle der Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z. B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.

Wir empfehlen daher, den aktuellsten Informationsstand zu potentiellen punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. beim Landratsamt Traunstein einzuholen.

Befinden sich auf dem Plangebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc., sollten die zur Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden.
Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach VSU beauftragt werden.“

Beschluss

Abwasserentsorgung:

Die Abwasserentsorgung aus dem Plangebiet kann gemäß Aussage der Gemeindewerke Waging a. See über den bestehenden Schmutzwasserkanal im freien Gefälle realisiert werden.

Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser:

Die Gemeinde wird die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis im Rahmen der Erschließungsplanung beantragen. Zisternen sind in den geänderten Planunterlagen nicht mehr vorgesehen. Auf den Baugrundstücken anfallendes Niederschlagswasser soll über einen Regenwasserkanal einem neu zu errichtenden Rückhalte- und Absetzbecken zugeführt werden. Zur Einleitung sollen die Baugrundstücke jeweils einen unten offenen Revisionsschacht erhalten. Auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallendes Niederschlagswasser soll über Straßensinkkästen ebenfalls dem Regenwasserkanal zugeführt werden.

Wasserversorgung:

Der Zweckverband Achengruppe wurde beteiligt und hat mitgeteilt, dass das Baugebiet nach noch durchzuführender und notwendiger Erschließung mit ausrei chend Trinkwasser versorgt werden kann.

Oberflächengewässer und Grundwasser:

Die vorgeschlagenen Hinweise zu eigenverantwortlichen Maßnahmen künftiger Bauherren in Bezug auf Starkregenereignisse werden im Planentwurf ergänzt. Von Seiten der Gemeinde ist vorgesehen, eventuelle Gefahren in der nachfolgenden Erschließungsplanung durch entsprechende Ausbildung von Straßenneigung und -profil abzumindern.
Zum Grundwasserstand liefert das vorliegende Baugrundgutachten nähere Erkenntnisse. Auf die Notwendigkeit seiner Beachtung wird im Bebauungsplan hingewiesen.

Altlasten und altlastenverdächtige Flächen:

Gemäß Mitteilung des Landratsamtes Traunstein befinden sich im Plangebiet keine Verdachtsflächen. In der Planung wird vorsorglich ein Hinweis auf die Mitteilungspflicht beim Auftreten von Auffälligkeiten im Aushub aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr