Antrag auf Baugenehmigung von der Firma Solidhaus Bauträger GmbH zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Wohnungen, 12 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 der Gemarkung Waging a. See (Postkellerstr. 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Firma Solidhaus Bauträger GmbH, vertreten durch Herrn Gerhard Niedl beantragt den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je fünf Wohnungen, zwölf Garagen und sechs Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 98 der Gemarkung Waging a. See (Postkellerstraße 10). Das Antragsgrundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Ein Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsb ild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl. Nr. 98 / 2 der Gemarkung Waging a. See. Das genannte Grundstück hat an der Engstelle eine Breite von ca. 3,5 m. Die Nachbarn wurden durch die Marktgemeinde Waging a. See auf Antrag des Bauherrn von dem Bauvorhaben benachrichtigt. Aufgrund der im gesamten Gemeindegebiet geltenden Satzung über die Herstellung von Stellplätzen müssen für die neu entstehenden Wohneinheiten 18 Stellplätze ausgewiesen werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2019 11:05 Uhr