Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Herr Seeholzer); Schreiben vom 02.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.1

Sachverhalt

Textinhalt:

„Grundsätzlich besteht mit der Aufstellung des Bebauungsplans von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis; auf die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans wird verwiesen.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Die geplante Feinsteuerung (Ausschluss von Tankstellen) unter der Nr. 1 der textlichen Festsetzungen ist allerdings städtebaulich zu begründen, weitere Einschränkungen (z.B. von Einzelhandel) sollten untersucht werden.

Würdigung:

Die Festsetzungen sind dahingehend zu ändern, dass kein Ausschluss von Tankstellen und keine Einschränkungen bzgl. Einzelhandel erfolgen soll.

Textinhalt:

Außerdem ist die unter der Nr. 2.3 erwähnte Festlegung der Höhenlage der Gebäude zumindest in den uns vorliegenden Planunterlagen nicht ersichtlich.

Würdigung:

Die Höhenlage ist zu ergänzen.

Textinhalt:

Die Umgrenzung der Flächen für die Stellplätze sollte als Festsetzung (und nicht als Hinweis) in die Planzeichen aufgenommen werden, außerdem bietet sich eine Unterscheidung zwischen Stellplätzen (von Mitarbeitern und Kunden) und Ausstellflächen an.

Würdigung:

Die Flächen für Stellplätze für Mitarbeiter/Kunden sowie die Flächen für die Ausstellung werden als Festsetzungen aufgenommen.

Textinhalt:

Die Werbung sollte aufgrund der sensiblen und weit einsehbaren Lage weitergehend hinsichtlich der Art, der Anzahl, der Höhe und des Flächenanteils (an den Fassaden) reglementiert und bereits im Bauleitplanverfahren abschließend festgesetzt werden.

Würdigung:

Es werden Reglementierungen bzgl. der Werbung in die Festsetzungen aufgenommen.

Textinhalt:

Inwieweit die textliche Festsetzung Nr. 6 (Oberflächenwasser) dem Regelungsinhalt des § 9 BauGB entspricht, ist fraglich.

Würdigung:

Die Anmerkungen zum Oberflächenwasser werden aus den Festsetzungen herausgenommen und als Hinweise eingefügt.

Textinhalt:

Zu überprüfen ist außerdem, ob der Teilbereich des alten Bebauungsplanes, der durch den vorliegenden Änderungs- und Erweiterungsbereich nicht überschrieben wird, für sich noch stehen bleiben kann. Dies gilt insbesondere für die Art der baulichen Nutzung. Womöglich sollte für diesen Bereich der Bebauungsplan aufgehoben und der bestehenden Satzung zugeschlagen werden.“

Würdigung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf die gesamte Fläche des alten Bebauungsplans erweitert und zusätzlich nach Osten hin ergänzt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in den vorgenannten Würdigungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2019 11:05 Uhr