Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Untere Forstbehörde (Herr Madl); Schreiben vom 06.08.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.5

Sachverhalt

Textinhalt:

Bei der geplanten Baumaßnahme ist kein Wald im Sinne des Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzen betroffen.

Zur geplanten Ausgleichsmaßnahme (Maßnahme 2):
Durch die Pflanzung von Sträuchern am Waldrand entsteht nach Art. 2 Abs. 1 des Bay. Waldgesetzes (BayWaldG) ein Wald. Die Änderung der Bodennutzungsart, in diesem Fall die Erstaufforstung, bedarf der Genehmigung (Art. 16 Abs. 1 BayWaldG). Die Genehmigung kann hiermit im Zuge der Konzentrationswirkung erteilt werden.
Besondere Grenzabstände sind bei der Verwendung von Sträuchern nicht einzuhalten. Ausnahmen in diesem Fall sind die geplanten Bäume (Sal-Weide und Eberesche). Für die Bäume ist ein Grenzabstand von vier Metern zu den landwirtschaftlichen Flächen im Norden und im Süden einzuhalten.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Pflanzstandorte sind in den Planunterlagen zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2019 11:05 Uhr