Festlegung der Vermögensobergrenze zu den Vergaberichtlinien für die gemeindlichen Baugrundstücken im Neubaugbiet "An der Geppinger Straße II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zu den Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubaugebiet „An der Geppinger Straße II“ ist noch eine Vermögensobergrenze festzulegen. Die Vermögensobergrenze orientiert sich am Wert der Grundstücke im Bereich des Neubaugebiets „An der Geppinger Straße II“. Der Bodenrichtwertkarte für das Jahr 2016 kann ein Wert in Höhe von 295,-€/m² ebfr (erschließungsbeitragsfrei) entnommen werden. Lt. Auskunft des Gutachterausschusses des Landkreises Traunstein liegen die neuen Bodenrichtwerte (Jahr 2018) bei ca. 20% – 30% über den Werten aus dem Jahr 2016. Zur Berechnung des Verkehrswertes wurde ein Zuschlag von 30% berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss Waging a. See beschließt zur Berechnung der Vermögensobergrenze für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet „An der Geppinger Straße II“ einen Verkehrswert von 384,--€/m². Zur Berechnung wird als Referenzgrundstück das größte Grundstück für Einfamilienhäusern im Neubaugebiet „An der Geppinger Straße II“ herangezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2019 11:05 Uhr