Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Frau Schindhelm); Schreiben vom 11.03.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.2.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Die in der Begründung angekündigte Änderung der Dachflächen durch Einbringung von „Querfirsten und Loggien“ ist auf die Festsetzungen abzustimmen. Dort sind nur Quergiebel zugelassen, Loggien sind nicht geregelt und sollten auch ausgeschlossen sein. Quergiebel sollten eher 0,5 m unter dem Hauptfirst ansetzen. Darüber hinaus sollten die maximale Zahl, die maximal zulässige Breite und die Dachneigung geregelt sein, um eine ortsplanerisch verträgliche Lösung zu gewährleisten.

Die geplanten Carports und die Schallschutzwand befinden sich in der festgesetzten Bauverbotszone. Auch wenn in diesem Zusammenhang in anderen Fällen bereits Befreiungen erteilt wurden, muss eine stimmige Regelung vorbehaltlich der Zustimmung des SBA in der Bebauungsplanänderung erfolgen.

Die Bebauungsplanänderung verweist im Übrigen auf die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Allerdings sind darin befindliche Festsetzungen wie die Nr. 3 (Gebäudeform kein rechteckiger Baukörper mehr) nicht mehr ganz zutreffend bzw. die Nr. 5 zu konkretisieren (Bemessung Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO).

Hinweis zum Text Begründung:
  • Silbentrennung „Mietwohnungen“ und „Überdachung“ prüfen
  • zweiter Satz „sollen“

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

gez. Ilona Schindhelm, stellv. Kreisbaumeisterin“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind durch eine Überarbeitung des Planentwurfs und der Begründung zu berücksichtigen. Die geänderten Planunterlagen sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Würdigung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 11:07 Uhr