Antrag auf Baugenehmgiung von Veit Gröbner und Sabrina Huber zum Anbau einer Wohnung an das bestehende Einfamilienhaus sowie Abbruch der vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 822/21 der Gemarkung Waging a. See (Ganghoferstraße 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Veit Gröbner und Frau Sabrina Huber beantragen den Anbau einer Wohnung an das bestehende Einfamilienhaus sowie Abbruch der vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 822/21 der Gemarkung Waging a. See (Ganghoferstraße 9). Das Antragsgrundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan oder städtebauliche Satzung. Ein Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nördlich des Baugrundstückes verläuft die Abbiegespur von der Staatsstraße St 2105 Richtung Strandbadallee. Hinsichtlich der von der Staatsstraße ausgehenden Lärmimmissionen wurde in der unmittelbaren Nähe des geplanten Bauvorhabens bereits eine Lärmschutzwand errichtet. Aufgrund der in Waging geltenden Stellplatzsatzung entsteht durch den Anbau ein neuer Bedarf von zwei weiteren Stellplätzen. Ein entsprechender Stellplatznachweis mit insgesamt 3 Stellplätzen liegt den Antragsunterlagen bei.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 11:07 Uhr