Antrag auf Vorbescheid von Bernhard Reiter zum Einbau einer Wohnung in das bisher als landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160 der Gemarkung Gaden (Buchwinkel 4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Herr Bernhard Reiter beantragt einen Vorbescheid zum Einbau einer Wohnung in das bisher als landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160 der Gemarkung Gaden (Buchwinkel 4). Das Antragsgrundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 4 BauGB. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatz 1 Nummer 1 ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  1. das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz.
  2. die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen erhalten.
  1. das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden.
  2. das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs.
  3. Im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle und
  1. es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich.
Das Vorhaben kann dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein wurde bereits ein Bauberatungsgespräch geführt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:37 Uhr