Antrag auf isolierte Befreiung von Thomas Lechner zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 726/8 der Gemarkung Nirnharting (Ludwig-Felber Straße 18)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Thomas Lechner hat auf seinem Grundstück Fl.Nr. 726/8 der Gemarkung Nirnharting (Ludwig-Felber Straße 18) eine Stützmauer erstellt. Im Nachgang stellt er nun einen Antrag auf isolierte Befreiung. Das Antragsgrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplans „Feichten“ der Gemarkung Nirnharting. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO ist die Errichtung von Mauern Einfriedungen bis zu 2 m Höhe, außer im Außenbereich, verfahrensfrei zulässig. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche qualifizierte Bebauungsplan „Feichten“. Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes darf Sockelmauerwerk nur aus Beton bis zu 15 cm über Gelände errichtet werden. Die Höhe der Einfriedungen darf höchstens 1,10 m betragen. Die Stützmauer wurde mit Betonsteinen die anschließend mit Beton ausgegossen wurden auf einer Länge von 7 Metern errichtet. Die Höhe der Mauer beträgt 0,90 m und hat eine Tiefe von 2 m.
Herr Lechner gibt folgende Gründe für die Errichtung der Mauer an.
  • Vermeidung von Oberflächenwasser
  • Verhinderung von Abrutschen des Hanges
  • Keine größere Bepflanzung zur Befestigung des Hanges zum Grundstück Fl.Nr. 726/6 möglich.
  • Durch die immer extremeren Wetterverhältnisse ist eine Kontrolle des Oberflächenwassers bei natürlichen Geländeverlauf nicht mehr zu garantieren.
Für die genannten Abweichungen bedarf es der Befreiung vom Bebauungsplan.

Der angrenzende Nachbar ist mit der Stützmauer nicht einverstanden und hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Diskussionsverlauf

Von der Verwaltung wurde zunächst erläutert, dass in den neueren Bebauungsplänen die Zulässigkeit von Stützmauern explizit durch Festsetzungen geregelt ist. Als Beispiel wurden folgende Festsetzungen angeführt:

Regelung in aktuellem Bebauungsplan „An der Geppinger Straße II“:
„Als Höhenausgleich zum Nachbargrundstück sind Natursteinmauern bis zu einer max. Höhe von 50 cm zulässig.“

In Bebauungsplan „Tengling – Thalwies“ wird Folgendes geregelt:
„Stützmauern innerhalb des Baugrundstückes aus Naturstein-Trockenmauern sind bis zu einer Höhe von 50 cm zulässig, nicht jedoch an Grundstücksgrenzen.“

Im Bebauungsplan „St.Leonhard – West II“ wird Folgendes geregelt:
„Böschungsmauern aus Natursteinen sind bis zu 1,0 m Höhe zulässig.“

Von der Verwaltung wurde weiter ausgeführt, dass die von Herrn Lechner beantragte Betonmauer den Ansprüchen dieser Festsetzungen nicht genügt. Es seien deshalb unabweisbare Bezugsfälle zu befürchten,  falls die Gemeinde den vorliegenden Antrag uneingeschränkt zustimmen würde.

In der anschließenden Diskussion teilten die Ratsmitglieder die Einschätzung der Verwaltung. Eine isolierte Befreiung könne allenfalls für eine Stützmauer aus Natursteinen erteilt werden, wobei über die maximale Höhe und über den Abstand zu Nachbargrenzen nach Einzelfall entschieden werden müsste. Im vorliegenden Fall war sich der Ausschuss einig, dass eine isolierte Befreiung grundsätzlich nur dann in Erwägung gezogen werden kann, wenn der angrenzende Nachbar seine Zustimmung erteilt.

Im Verlauf des Tagesordnungspunktes wurde dem angrenzenden Grundstücksnachbarn Gelegenheit gegeben, seine Bedenken wegen der beantragten Mauer darzulegen.

Beschluss 1

Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer – wie bereits bestehend – zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 22.01.2020 09:37 Uhr