Josef und Stefanie Frisch, Tettenhausen; Schreiben vom 02.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.07.2019 ö beschließend 6.1.1.1

Sachverhalt

Textauszug:

Wir, die Familie Frisch, bewirtschaften einen Landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit Weidehaltung, dessen Fläche Fl.Nr. 164 Gemarkung Tettenhausen, wieder an das Plangebiet unmittelbar angrenzt und wir dadurch massiv betroffen sind.
Wie schon in der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Tettenhausen am Kirchplatz“ vom 20.02.2019, befürchteten wir massive Beeinträchtigungen unseres laufenden Landwirtschaftlichen Betriebes mit Weidehaltung. Ohne Duldung von ortsüblichen Landwirtschaftlichen Emissionen oder einer entsprechenden Grunddienstbarkeit von Seiten der Bauwerber, darf der Bebauungsplan auf keinen Fall gültig werden! Am besten wäre es, den vorgesehenen Obstanger zwischen dem ehemaligen Waldherrhaus und „Alten Schulhaus“, mit den 2 Baugrundstücken, die unmittelbar an mein Grundstück angrenzen zu tauschen. Somit entstünde eine ökologische Ausgleichsfläche an der Grundstücksgrenze und eine schöne Ortsabrundung und ein schönes Ortsbild. Man sollte versuchen, den ländlichen, dörflichen Charakter zu erhalten. Es sollte südlich und südöstlich der bestehenden Kanalleitung keine Bebauung erfolgen. Auch sollte man das anfallende Oberflächenwasser nicht komplett in den Moosgraben ableiten, der jetzt schon bei Starkregen völlig überlastet ist. Wir verstehen nicht, wie die Marktgemeinde Waging a. See, als Mitglied der Ökomodellregion, hier versucht in ein Landschaftsschutzgebiet hinein zu Bauen, obwohl es z.B. nördlich der Hauptstraße alternativen gäbe. Für was dann Landschaftsschutzgebiet, Erhalt der Artenvielfalt, Klimaproteste und Ökomodellregionen? Das passt nicht zusammen. Man sollte hier eine gewisse Vorbildfunktion haben. Also bitte keine unmittelbare Bebauung an die Grundstücksgrenze und auf die letzten 2-3 Parzellen verzichten. Auch wollen wir keine Beeinträchtigung unseres Landwirtschaftlichen Grundstücks mit Silvesterraketen, Hundekot, Freizeitaktivitäten usw. Wir verlangen auch, dass die Gemeinde Waging a. See endlich einmal was gegen den Hundetourismus ins Tettenhauser Moos (Kiebitzbrutgebiet) unternimmt!

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Wie bereits in den Abwägungssitzungen am 06.02.2019 und am 13.03.2019 festgestellt liegt die Hofstelle der Eheleute Frisch mehr als 100 m vom Planbereich entfernt. Bei solchen Abständen ist regelmäßig keine Beeinträchtigung durch landwirtschaftliche Immissionen mehr anzunehmen. Im Umfeld der Hofstelle gibt es schon jetzt etliche Wohngebäude, die deutlich näher an den Immissionsstätten (Stallung, Fahrsilo-Anlage) liegen als das gegenständliche Plangebiet. Eventuelle Beeinträchtigungen der Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft wären deshalb bereits durch diese Gebäude veranlasst.
Ein Hinweis auf die Duldungspflicht der von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgehenden Immissionen, auch im unüblichen Umfang und zu allen Zeiten, ist im Bebauungsplan bereits enthalten. Ein entsprechender Hinweis soll auch in die späteren Kaufverträge zwischen der Gemeinde und künftigen Bauwerbern aufgenommen werden.
Was den angesprochenen dörflichen Charakter betrifft, so wird dieser durch das geplante Wohngebiet nicht zerstört. Ein Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung, gemischter Bebauung und sonstigem Wohnen ist auf dem Land üblich und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das Kirchdorf Tettenhausen gehört gemäß Flächennutzungsplan zu jenen Ortsteilen innerhalb der Gemeinde, wo vorrangig neue Baugrundstücke zur Deckung des Bedarfs an Wohnflächen geschaffen werden sollen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein und die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern haben gegen das geplante Wohngebiet im Übrigen keine Einwendungen vorgebracht.
Was die Oberflächenwasserableitung betrifft, so soll durch die geplante Bebauung keine Abflussvorschärfung zum Moosgraben eintreten. Die Gemeinde wird im Rahmen der Erschließungsplanung einen ausreichend bemessenen Retentionsteich anlegen und dafür Sorge tragen, dass sich die Situation im Vorfluter nicht zu Lasten der Unterlieger verschlechtert. Die Einleitung des Oberflächenwassers in den Moosgraben unterliegt im Übrigen einer Genehmigungspflicht durch die Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Traunstein.
Die angesprochene Problematik im eigenen landwirtschaftlichen Grundbesitz durch Silvesterraketen, Hundekot, Freizeitaktivitäten, u. ä. könnte nach Auffassung der Gemeinde durch die gegenständliche Planung entschärft werden, weil durch das Wohngebiet eine gewisse Abriegelung der südlich angrenzenden Wiesenflächen entsteht und die Flächen nicht mehr ungehindert erreichbar sind.
Hinsichtlich des Vorkommens von Kiebitzen ist anzuführen, dass das nächstgelegene Brutgebiet nordöstlich von Gut Horn liegt und vom Eingriffsbereich mehr als 500 m entfernt ist (vgl. WEBER, 2018: NaturVielfaltBayern: Biodiversitätsprogramm 2030, Kiebitzkartierung im Landkreis Traunstein, Gemeinde Kirchanschöring, Stand 18.10.2018).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:37 Uhr