Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 14.03.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.07.2019 ö beschließend 6.1.2.4

Sachverhalt

Textauszug:

Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Tettenhausen-Ost II“ bereits mit Schreiben vom 15.06.2016 Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Darin haben wir festgestellt, dass die Planung – aufgrund der Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet „Schutz des Waginger und Tachinger Sees und der umliegenden Landschaft“ sowie in einem im Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet – mit dem Landratsamt abzustimmen sei, um insbesondere die Vereinbarkeit der geplanten Bebauung mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu klären (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, RP 18 B I 2 Z, BI 3.1 Z).
Des Weiteren sei den Belangen der Wasserwirtschaft (vgl. LEP 7.2.5 G) sowie des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetze (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung zu tragen.
Laut Beschlussbuchauszug vom 06.02.2019 waren die untere Naturschutz-, Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde sowie das Wasserwirtschaftsamt Traunstein am Verfahren beteiligt. Die Planunterlagen wurden aufgrund deren Stellungnahmen überarbeitet. U. a. wurden bisherigen Wohnbauparzellen 1 und 2 in eine Mischgebietsparzelle umgewandelt, die Parzelleneinteilung geändert, die bereits bebauten Grundstücke Fl.Nr. 8/4, 8/5, 8/6 und 8/8 der Gemarkung Tettenhausen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes genommen, die Festsetzungen zur Grünordnung und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich ergänzt, Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen, wasserrechtliche Hinweise aufgenommen sowie die Begründung überarbeitet.
Im Ergebnis stellen wir fest, dass der Bebauungsplan „Tettenhausen Ost II“, in der vorliegenden Fassung vom 25.02.2019, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, sofern den genannten raumordnerischen Belangen auch bei der weiteren Planung/Umsetzung, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist in Abstimmung mit den Fachbehörden im Landratsamt Traunstein erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:37 Uhr