Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein; Stellungnahme vom 01.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.07.2019 ö beschließend 6.1.2.6

Sachverhalt

Textauszug:

Der geplante Bereich mit einer Eingriffsfläche von 1,59 ha liegt komplett im „Landschaftsschutzgebiet zum Schutz des Waginger und Tachinger Sees und der umliegenden Landschaft“ (LSG 237.01)
Ziel von Landschaftsschutzgebieten ist der Erhalt des typischen Landschaftsbildes und der Tier- und Pflanzenwelt. Lauf BayNatSchG sind alle Veränderungen, die die Natur schädigen verboten, dazu gehört auch der Bau von Wohnhäusern.
Durch die Bebauung würde wertvolle Fläche und Lebensraumstrukturen verloren gehen und der Boden und die Grundwasserneubildung würde durch Versiegelung gestört werden.
Zwischen Tettenhausen, Wolkersdorf und Gut Horn ist zudem ein Kiebitzbrutgebiet bekannt, seit Jahren werden immer wieder Brutversuche von Kiebitzpaaren beobachtet. Kiebitze (RLB 2, im Alpenvorland vom Aussterben bedroht) benötigen als Brutgebiet Offenland ohne störende Strukturen und reagieren sehr empfindlich auf randliche Störungen durch Bauwerke, Bäume und Büsche und auf Beeinträchtigungen durch Lärm und Beunruhigung. Eine Verschlechterung des Lebens- und Brutraumes des Kiebitzes würde damit nicht nur der Zielerreichung des Landschaftsschutzgebietes entgegenstehen, sondern könnte nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern und einer vorher erfolgten Alternativen Prüfung erfolgen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Notwendigkeit der Flächenbeanspruchung innerhalb des Landschaftsschutzgebiets wurde in der Begründung hinreichend erläutert. Die Untere Naturschutzbehörde hat diese Argumentation als schlüssig anerkannt und keine Einwände geäußert.
Im Gegensatz zu den vorgebrachten Einwendungen liegt das nächstgelegene Kiebitzbrutgebiet nordöstlich von Gut Horn und ist vom Eingriffsbereich mehr als 500 m entfernt (vgl. WEBER, 2018: NaturVielfaltBayern: Biodiversitätsprogramm 2030, Kiebitzkartierung im Landkreis Traunstein, Gemeinde Kirchanschöring, Stand 18.10.2018).
Eine Neubesiedlung der ortsnahen Felder (innerhalb und kurz außerhalb des Geltungsbereiches) ist unwahrscheinlich. Kiebitze sind sehr standorttreu und suchen immer wieder die selben Brutplätze auf. Sollten weitere Brutpaare hinzukommen, brüten diese i.d.R. in unmittelbarer Nähe zu den anderen Gelegen. Laut Herrn Weber (Zoologe, Grassau) wird er Kiebitzbestand durch die Planung nicht gefährdet.
Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:37 Uhr