Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 29.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.07.2019 ö beschließend 7.1.2.4

Sachverhalt

Textauszug:

„Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 06.08.2018 zur vorliegenden Bauleitplanung, in deren Rahmen die Errichtung einer Lager- und Pflegehalle sowie von Stellflächen für das im Ortsteil Unteraschau ansässige Autohaus Zahnbrecher ermöglicht werden soll, Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Darin haben wir festgestellt, dass den von der Planung betroffenen raumordnerischen Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, 7.1.6 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 2.1 Z, B II 3.1 Z, sowie des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLpG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Rechnung zu tragen sei.
Laut Beschlussbuchauszug vom 13./14.03.2019 ist eine Abstimmung der Planung mit der unteren Bauaufsichts-, Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde erfolgt. Die Planunterlagen wurden nach der ersten Beteiligung überarbeitet. In den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wurde eine ca. 0,1 ha große Teilfläche des Flurstücks 572/3 der Gemarkung Freimann aufgenommen, die als Mischgebiet festgesetzt bleiben soll. Daher hinaus wurde festgesetzt, dass Einzelhandel in Verbindung mit dem Betrieb des Autohauses zugelassen sein soll. Ferner wurden u.a. die Eingrünungsflächen an der Nord- und Ostseite des Gewerbegebietes vergrößert, Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen, die Festsetzungen zum ökologischen Ausgleich überarbeitet, textliche Hinweise u.a. zu anlagebedingtem Lärm und angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen aufgenommen sowie die Begründung und der Umweltbericht modifiziert.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unteraschau-Ost“, in der vorliegenden Fassung vom 13. bzw. 14.03.2019, den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegenstehen, sofern den genannten raumordnerischen Belangen auch im derzeitigen Verfahrensschritt, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung wurde mit den Fachbehörden im Landratsamt Traunstein abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:37 Uhr