Neuerlicher Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Planentwurf ist aufgrund der beschlossenen Änderungen vom Ausschuss erneut zu billigen. Da im vorliegenden Fall der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB nochmals geändert bzw. ergänzt werden soll, ist er gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Außerdem können die Dauer der Auslegung und die Frist für die Stellungnahme angemessen verkürzt werden.
Wenn die Grundzüge der Planung durch die Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, kann anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen (§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der zur Billigung vorgesehene Planentwurf ist vom Architekturbüro Mitschelen & Gerstl bereits im Vorgriff auf die heutige Sitzung geändert worden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss billigt den vom Planungsbüro Mitschelen & Gerstl, Passau gefertigten Bebauungsplanentwurf vom 26.07.2019 einschließlich Begründung und Umweltbericht. Die Grundzüge der Planung werden durch die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen nicht berührt. Anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs soll eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen (§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB). Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Frist für Stellungnahmen soll gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:40 Uhr