Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Anhörung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen der erneuten Anhörung nach der öffentlichen Auslegung wurden folgende Behörden beteiligt:
  • Landratsamt Traunstein, SG 40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)

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Folgende Stellungnahme ist zur erneuten Plan-Anhörung eingegangen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 29.07.2019

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Hinsichtlich des Einwands zur Darstellung des Mischgebiets für nur eine Parzelle darf auf die Stellungnahme vom 20.05.2019 verwiesen werden. Die Art der baulichen Nutzung könnte sich nur aus einem größeren Umgriff bilden, wenn dieser Bereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden würde.
Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Sichtweise des Landratsamtes wegen der möglicherweise unzulässigen Festsetzung des Mischgebiets wird nicht geteilt. Es wird eingeräumt, dass die verbleibende Mischgebietsparzelle im Geltungsbereich vordergründig als funktionslos wahrgenommen werden könnte, weil das im FNPL dargestellte großflächige MI für den OT Unteraschau, das in der Abwägung im Bau- und Werkausschuss am 03.07.2019 angeführt worden ist, keine bindende Außenwirkung hat. Die räumliche Fortsetzung des Mischgebietes über den B-Plan hinaus und der funktionale Zusammenhang ergeben sich jedoch nicht allein aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan sondern insbesondere aus dem Inhalt der seit 1998 bestehenden und mehrmals geänderten bzw. ergänzten Innenbereichssatzung für den Ortsteil Unteraschau. Bereits in der Stammsatzung 1998 war der aktuelle Mischgebietsumgriff Bestandteil des bebaubaren mischgebietstypischen Innenbereichs mit einem konkreten Baurecht.
In der Folge wurde der aktuelle Mischgebietsteil im Jahr 2004 in den neu aufgestellten Bebauungsplan „Unteraschau-Ost“ eingegliedert und – ebenso wie der anschließende, zuvor unbeplante Außenbereich – konkret als Mischgebiet festgesetzt (vgl. nachstehende Abb.).

Planstand: 2004

Die neueste Entwicklung um das bestehende Autohaus Zahnbrecher hat es nun erforderlich gemacht, dass der östliche Teil des B-Plans samt Erweiterungsbereich zum Gewerbegebiet umgewidmet wird. Der westliche Teil bleibt dagegen – wie bisher – als Mischgebiet erhalten und erfährt hinsichtlich der Gebietseinordnung keine Änderung. Es bleibt hier so wie es vorher bereits war.
Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass die Festsetzung für das nunmehr verkleinerte Mischgebiet innerhalb des Bebauungsplanes keinesfalls funktionslos ist sondern – in Kontext mit der bestehenden Innenbereichssatzung – dazu beiträgt, die gewünschte gemischte Bebauung im Ortsteil Unteraschau zu sichern.
Nach Auskunft des Eigentümers ist eine Bebauung im aktuellen Mischgebietsteil mittelfristig nicht geplant, so dass der gegenständliche Bebauungsplan jederzeit geändert oder erweitert werden kann, sofern dies in der Zukunft aus Klarstellungsgründen erforderlich werden sollte. Dem Eigentümer geht es vordergründig um eine schnelle Umsetzung der Bebauung im neuen GE-Teil, was die Gemeinde durch einen zügigen Verfahrensablauf unterstützen möchte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:40 Uhr