Landratsamt Traunstein, SG 3.13 (Kreisstraßenverwaltung); Stellungnahme vom 09.08.2019 (Az. 3.13-6102-180085)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8.1.3

Sachverhalt

Textauszug:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das Planungsgebiet befindet sich an der straßenrechtlich freien Strecke von Feichten – Waging an der Kreisstraße TS 27 bei ca. Station TS 27_100_1,270 km rechts.

Mit o. g. Änderung des Bebauungsplanes, erstellt durch Architekt Dipl. Ing. Michael Seubert, Birkenweg 12 b, 83109 Großkarolinenfeld, i. d. F. vom 06.06.2018, besteht seitens der Kreisstraßenverwaltung Einverständnis.

Folgendes ist textlich und zeichnerisch festzusetzen:

  1. Der Verkehrsfluss auf der Kreisstraße, die Leistungsfähigkeit sowie die Funktion der Kreisstraße, darf nicht beeinträchtigt werden.
  2. Der Kreisstraße oder deren Entwässerungseinrichtung darf kein Niederschlagswasser zugeführt werden. Der Abfluss des Oberflächenwassers von der Straße darf nicht behindert oder verschlechtert werden.
  3. Der Straßenverkehr auf der Kreisstraße verursacht Lärmemissionen. Kosten für Schutzmaßnahmen entlang der Kreisstraße werden vom Landkreis nicht übernommen.
  4. Für Schäden, die dem Grundstück oder der Einfriedung des Antragstellers durch das von der Straße abfließend Niederschlagswasser, der Durchführung des Straßenwinterdienstes oder durch den Straßenverkehr allgemein erwachsen, stehen dem Antragsteller und seinem Rechtsnachfolger keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Traunstein zu.

Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 3.13. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete / Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Hinweise werden an den betroffenen Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer zur eigenverantwortlichen Beachtung weitergereicht. Da die Erschließung des Änderungsbereichs weiterhin über die gemeindliche Ortsstraße („Bergstraße“) vorgesehen ist, ist eine textliche Ergänzung der Hinweise im Änderungsentwurf nicht zwingend erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:40 Uhr