Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting im Bereich "Otting-Nordost" an der Raiffeisenstraße; Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö 9

Sachverhalt

Frau Tamara Hofmann-Perschl beabsichtigt seit geraumer Zeit, auf dem Betriebsgrundstück in Otting ein Gebäude mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro zu errichten. Ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid ist zuletzt vom Landratsamt Traunstein am 12.04.2019 abgelehnt worden, weil sich der vorgesehene Bauplatz außerhalb des Bebauungszusammenhangs der Ortschaft Otting befindet. „Eine Genehmigungsfähigkeit“, so das Landratsamt im Bescheid weiter, „könnte nur hergestellt werden, wenn das antragsgegenständliche Grundstück im Rahmen einer Bauleitplanung überplant würde.“
Frau Hofmann-Perschl hat über das Architektenbüro Magg einen Planungsvorschlag für eine Einbeziehungssatzung eingereicht und ersucht um die Durchführung des entsprechenden Verfahrens durch die Gemeinde.


Das gleiche Verfahren hat die Gemeinde kürzlich für einen Bereich am Haunertinger Weg in Holzhausen erfolgreich durchgeführt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting in Otting das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß den vorliegenden Planunterlagen des Planungsbüros Magg, Freilassing einzuleiten. Alle anfallenden Kosten hat die Antragstellerin Tamara Hofmann-Perschl zu tragen. Bei einem erfolgreichen Verfahren ist vor dem Satzungsbeschluss die übliche Ankaufsrechtsvereinbarung zwischen der Gemeinde und Frau Hofmann-Perschl abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:40 Uhr