Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen Maßnahmen zur Veränderung der Zugangssituation am Tachinger Strandbad


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 11.03.2019 haben die beiden Vertreterinnen Doris Wamsler und Ingrid Obermeyer ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Stoppt den Verbau unseres schönen Strandbades“ eingereicht. Der genaue Wortlaut des Begehrens liegt dem TOP  als Anlage im RIS bei.
Die Vorgaben wurden von der Verwaltung geprüft. Es wurden mindestens drei vertretungsberechtigte Personen angegeben und es haben ca. 290 Gemeindebürger unterzeichnet. Die erforderliche Anzahl von 10 % der Gemeindebürger ist damit erfüllt.
Ab Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen keine Beschlüsse mehr gefasst werden, die dem Begehren entgegenstehen oder der Vollzug derartiger Beschlüsse durchgeführt werden, soweit keine rechtlichen Verpflichtungen seitens der Gemeinde bestehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stellt fest, dass das am 11.03.2019 bei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See eingereichte Bürgerbegehren zur Verhinderung von Maßnahmen zur Veränderung der Zugangssituation am Tachinger Strandbad den Anforderungen des Art. 18 a GO entspricht und damit zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 11:25 Uhr