Antrag auf Baugenehmigung von Franz Gramminger zum Einbau einer Hackgutheizung auf dem Grundstück Fl. Nr. 257 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 3 + 5)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Franz Gramminger beabsichtigt den Einbau einer Hackgutheizung auf dem Grundstück Fl.Nr. 257 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 3+5). Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung für den Ortsteil Mauerham, laut dieser richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:40 Uhr