Antrag auf Baugenehmigung von Ernst Wenig zum Abbruch eines Nebengebäudes und Errichtung eines Anbaus an die bestehende Bäckerei auf dem Grundstück Fl. Nr. 31/0 der Gemarkung Tengling (Untere Dorfstraße 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Herr Ernst Wenig beabsichtigt den Abbruch eines Nebengebäudes und die Errichtung eines Anbaus an die bestehende Bäckerei auf dem Grundstück Fl. Nr. 31/0 der Gemarkung Tengling (Untere Dorfstraße 2). Gem. § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:40 Uhr