Zensus 2011; Rücknahme der Klage gegen den Freistaat Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Jahre 2014 hatte die Gemeinde Taching a. See gegen den Zensus 2011 Klage erhoben. Der Grund waren Unstimmigkeiten bei den Einwohnerzahlen. Nachdem zahlreiche Städte und Gemeinden gegen den Zensus vorgegangen waren, gab es ein Muster-Normenkontrollverfahren gegen die Durchführung des Zensus sowie die Art und Weise, wie die Einwohnerzahlen ermittelt wurden. Das Normenkontrollverfahren wurde mittlerweile in letzter Instanz am 19.09.2018 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Eine neuerliche Nachfrage der Verwaltung beim Bayerischen Gemeindetag brachte das Ergebnis, dass die Klage aussichtslos ist und deshalb zurückgenommen werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Klage gegen den Zensus 2011 aufgrund der Abweisung der Normenkontrollklage durch das Bundesverfassungsgerichts zurückzune hmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:40 Uhr