Antrag auf Baugenehmigung von Markus Haselberger zum Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und die bestehenden Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2258 der Gemarkung Taching (Krautenbach 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Herr Markus Haselberger beabsichtigt den Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und die bestehenden Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2258 der Gemarkung Taching (Krautenbach 1). Das Antragsgrundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, es Missstände oder Mängel aufweist, das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:42 Uhr