Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 10.06.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.2

Sachverhalt

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“ von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Allerdings wird wiederholt darauf hingewiesen, dass auch der Bereich B mit seiner Denkmalnähe höheren gestalterischen Anforderungen zu unterliegen hat. Die vorliegenden Festsetzungen für diesen Bereich reichen nicht aus, um eine angemessene Bebauung aus ortsplanerischer und denkmalpflegerischer Sicht sicher zu stellen. Dies betrifft insbesondere die mögliche Gleichartigkeit der Hauptkörper und die Ausbildung der beiden Garagen.

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

gez. Rupert Seeholzer (Kreisbaumeister)“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Gemäß den Informationen der Gemeinde hat zur Bebauung im Bereich B im Zeitraum Februar/März dieses Jahres ein intensiver Austausch zwischen dem Planungsbüro Michael Wimmer (als vom Eigentümer des Bereichs B beauftragter Planer) und dem Kreisbaumeister stattgefunden. Dabei ist vereinbart worden, dass die Garagen – wie im aktuellen Plan dargestellt – vom Wohnhaus abgerückt werden sollen, um den Charakter eines „Siedlungshauses“ (Wohnhaus mit unmittelbar angebauter Garage) zu vermeiden. Das entsprechend überarbeitete Plankonzept des Planungsbüros Michael Wimmer vom 27.03.2019, das der Gemeinde vorgelegt worden ist, war Grundlage für die aktuelle Plandarstellung im Satzungsentwurf.
Einer Anpassung an dieses Plankonzept bedarf noch die textliche Festsetzung im Satzungsentwurf unter Ziffer 4.3, wo fälschlicherweise immer noch von einem Garagenanbau die Rede ist. Die Festsetzung ist wie folgt zu ändern: „Die freistehenden Garagen sind mit einem Satteldach mit 21 bis 26 Grad Neigung auszuführen. Als Dacheindeckung sind naturrote und nicht engobierte Falzziegel zulässig. Das Gebäude soll optisch an die angrenzende dörfliche Bauweise angeglichen werden.“
Was die vorliegende Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde betrifft, so ist noch anzumerken, dass im Bereich einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung generell für jedes Wohnbauvorhaben ein Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt Traunstein notwendig ist. Dabei ist es üblich, dass der beauftragte Planer die gestalterischen Details vorab mit dem Landratsamt Traunstein abstimmt.
Wegen der unterschiedlichen Höhenlagen und der individuellen Wünsche der Bauherren wird eine Gleichartigkeit der Hauptgebäude nach Meinung der Gemeinde nicht entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:42 Uhr