Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe; Stellungnahme vom 17.05.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Textauszug:
„ … vielen Dank für die Informationen und Pläne zur oben genannten Neuaufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“, Gemeinde Taching.
Der in der Satzung ausgewiesene Bereich wird über Privatleitungen, nicht mit öffentlichen Trinkwasserleitungen, mit Wasser aus dem Quellsammler Eging der Achengruppe versorgt. Es besteht ein Wasserliefervertrag mit den „Eginger Wasserabnehmern“ auf der nördlichen Straßenseite ab Übergabe- und Zählerschacht.
Der Geltungsbereich liegt in der Schutzzone IIIB des Schutzgebietes der Quelle und des Brunnen Eging. Die Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung sind vollumfänglich einzuhalten.
Hinweise:
Im Geltungsbereich der Satzung befinden sich keine Löschwasserarmaturen der Achengruppe. Den erforderlichen Löschwasserbedarf sowie die erforderlichen Löschwasserarmaturen bitte mit der Ortsfeuerwehr Taching abstimmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße
gez. Wolfgang Grösch – Werkleiter“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See
nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet. Der für den Ortsteil Eging erforderliche Löschwasserbedarf und die erforderlichen Löschwassereinrichtungen sind mit der örtlichen Feuerwehr außerhalb dieses Verfahrens abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 10:42 Uhr