Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung und den Betrieb eines Geothermiekraftwerks auf Fl.Nr. 819 Tlfl. Gem. Tengling durch die GeoEnergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG: Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 17.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Beschlussfassung bei TOP 14 ist in der Folge nur noch die Behandlung des Vorbescheids als Außenbereichsvorhaben erforderlich:
Beschluss
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB zu beurteilen. Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht (§ 36 Abs. 1 S. 1 BauGB).
Bei der Zufahrt zum Grundstück, kommend von der St 2105 über Fl.Nr. 804 u. 826 Gem. Tengling, handelt es sich derzeit lediglich um einen „ausgebauten“ öffentlichen Feld- und Waldweg mit Breiten von ca. 3,70 – 4,50 m, ohne ausreichendem Unterbau. Die Erschließung ist somit nicht ausreichend gesichert. Wir sehen zudem entgegenstehende öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB. In diesem Fall immissionsschutzrechtliche Belange wie die Staubentwicklung/-belastung (Gelände des Kieswerks nebenan in Zusammenhang mit dem neu geplanten Geothermiekraftwerk mit dessen Luftkühlern) sowie Lärmbeeinträchtigungen/-belastungen für die nahegelegenen Wohnhäuser.
Das Vorhaben ist u.E. städtebaulich relevant, daher sollte man ebenfalls eine entsprechende Eingrünung der Anlage prüfen. Dies dürfte für das Ortsbild ebenso von Bedeutung sein, wie die an
grenzende landschaftsbildprägende Anhöhe „Schloßberg“ im FNP dargestellt. Darüber hinaus sehen wir das Vorhaben als Großanlage mit bedeutender Außenwirkung, daher sollte auch der betroffenen Bevölkerung sowie den angrenzenden Nachbargemeinden einer Möglichkeit sich am Verfahren zu beteiligen gegeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 10:50 Uhr