Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Tengling-Südwest II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 17.10.2019 ö beschließend 20

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a. See hat am 11.05.2016 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Tengling-Südwest II“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt in Tengling südlich der Burgstraße und betrifft die Grundstücke Fl.Nrn. 183, 194, 194/2, 194/3 und 204 der Gemarkung Tengling.


In der öffentlichen Sitzung am 16.05.2017 ist ein geänderter und ergänzter Planentwurf samt Begründung erneut gebilligt und eine erneute öffentliche Auslegung und eine Trägerbeteiligung, jeweils in eingeschränkter Form, beschlossen worden.

Gegenüber der vorherigen Planfassung vom 20.11.2016 war der Plan in folgenden Punkten geändert und ergänzt worden:
  • Neufestsetzung zur Anlegung eines Rückhalteweihers für Regenwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/2 der Gemarkung Tengling mit anschließender gedrosselter Einleitung in den vorhandenen Regenwasserkanal in der Burgstraße,
  • Neufestsetzung zur Anlegung eines Erdwalls im südlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 194 und 194/3 der Gemarkung Tengling zum Schutz vor wild abfließenden Oberflächenwasser aus dem benachbarten landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 186 der Gemarkung Tengling,
  • Punktuelle Korrekturen bei der maximal zulässigen Höhenlage einzelner Wohngebäude und Garagen entsprechend einer Anregung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der öffentlichen Auslegung,
  • Streichen der Ausführungen zur Versickerung von Oberflächenwasser in der Begründung, nachdem im Rahmen einer geotechnischen Baugrunderkundung festgestellt wurde, dass eine Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich ist.

Datenstand vom 22.01.2020 10:50 Uhr