Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 17.10.2019 ö beschließend 20.1

Sachverhalt

Der Planentwurf in der Fassung vom 29.06.2017 hat samt Begründung in der Zeit vom 24.07. bis einschließlich 07.08.2017 im Rathaus in Waging a.See (II. Stock) erneut öffentlich ausgelegen und konnte innerhalb der Dienststunden eingesehen werden. Die Verkürzung der Auslegungsdauer auf 2 Wochen war gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB zulässig.
Vom Gemeinderat war gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt worden, dass während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) nur vorgebracht werden können, soweit sie sich auf geänderte oder ergänzte Teile des Bebauungsplanes beziehen.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Hinweise zur Planung vorgebracht worden.

Datenstand vom 22.01.2020 10:50 Uhr