Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 17.10.2019 ö beschließend 21

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 hatte der Gemeinderat beschlossen, für den Bereich im Umfeld des Grundstücks Fl.Nr. 470/5 der Gemarkung Tengling (Eigentümerin: Annette Ramelsberger) einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Beschluss ist die Bedingung enthalten, dass alle anfallenden Planungskosten, einschließlich eventueller Kosten für Sachverständigengutachten und der Kosten für eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen, von der Antragstellerin Annette Ramelsberger zu tragen sind.
Daraufhin ist das Architektenbüro Magg, Freilassing von Frau Ramelsberger mit der weiteren planerischen Abwicklung beauftragt worden. Am 10.09.2019 hat wegen der Erfolgsaussichten der Planung und der Vorgehensweise ein Gespräch im Landratsamt Traunstein mit Vertretern der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde und dem Architektenbüro stattgefunden. Dabei wurde eine Bebauungsplanausweisung im Bereich Brunnberg (Ramelsberger + Niederbuchner) in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass die Gemeinde einen größeren Bereich – angrenzend an das Bebauungsplangebiet „Thalwies II“ - überplant, wurde vom Landratsamt zusätzlich die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB für möglich erachtet. Hierzu müssten auch die potentiellen Baugrundstücke Fl.Nrn. 77 und 77/4 der Gemarkung Tengling in den Geltungsbereich einbezogen werden . Der Eigentümer Thomas Öllinger wurde daraufhin kontaktiert. Mit Schreiben (E-Mail) vom 18.09.2019 beantragt Herr Öllinger formal die Berücksichtigung seiner beiden Parzellen in dem geplanten Bebauungsplan. Gleichzeitig stimmt er zu, die übliche Ankaufsrechtsvereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen. Wegen der anteiligen Planungskosten würde er sich eigenverantwortlich mit dem Büro Magg in Verbindung setzen.


Gemäß der Übereinkunft bei der Besprechung im Landratsamt am 10.09.2019 wäre mit dem vergrößerten Geltungsbereich eine Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren möglich (§§ 13 b, 13 a, 13 BauGB), weil es sich vorliegend um einen Planbereich handelt, der sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i. S. des § 34 BauGB anschließt.

Die weiteren Voraussetzungen des § 13 b liegen ebenfalls vor:
  • Der Bebauungsplan begründet die Zulässigkeit von Wohnnutzungen.
  • Die Grundfläche beträgt weniger als 10.000 qm
  • Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer UVP-Pflicht unterliegen.
  • Es besteht kein Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Flächen, Vogelschutzgebiete).

Dieses Verfahren hat verschiedene Vorteile für die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung. So ist beispielsweise weder eine Umweltprüfung noch die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Die Eingriffsregelung nach BauGB ist ebenfalls nicht anzuwenden, so dass keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen gebraucht werden. Der Flächennutzungsplan kann später ohne eigenständiges Verfahren im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Wichtig ist, dass nach dem Gesetzestext ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB nur dann zulässig ist, wenn das Verfahren bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet wird. Ferner muss der abschließende Satzungsbeschluss bis spätestens zum 31.12.2021 gefasst werden. Der Aufstellungsbeschluss, falls er vom Gemeinderat heute gefasst wird, könnte gegebenenfalls im November-Amtsblatt der VG Waging a.See, also noch rechtzeitig vor dem Jahresende, bekanntgegeben werden.

Die Einzelheiten der Planung können im Lauf des Verfahrens erörtert und festgelegt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wäre ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See beschließt, den Bebauungsplan „Thalwies II“ nach Westen entsprechend der zur heutigen Sitzung vorliegenden Gebietskarte zu erweitern. Der Erweiterungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 75, 77, 77/4, 78, 470/1, 470/2, 470/5 und 470/6 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 470, jeweils der Gemarkung Tengling.
Es soll ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden mit der Folge, dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet wird. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu gegebener Zeit in Form eines mindestens 3-wöchigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist gegebenenfalls im Wege der nachträglichen Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:50 Uhr