Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreisgemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 17.10.2019 ö 22

Sachverhalt

In der Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages haben die Bürgermeister der Landkreisgemeinden der beiliegenden Zweckvereinbarung und der Kostenaufteilung zugestimmt. Bezüglich der Kostenaufteilung wurde folgende Regelung vorgeschlagen . Die Verwaltungsgemeinschaft bezahlt den Grundbeitrag in Höhe von 1.965 €. Die Mitgliedsgemeinden sind vom Grundbeitrag befreit und entrichten ihren Anteil von 0,36 € je Einwohner. Auf die Gemeinde Taching a. See entfällt ein Anteil von 767,16 €.
Nachdem das Thema Datenschutz nicht zuletzt seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen absolut befürwortet. Auch bei der Kreisversammlung der Bürgermeister herrschte diese Meinung einhellig vor.
Nicht nur in der Verwaltung selbst, sondern auch in den gemeindlichen Einrichtungen, wie z.B. in den Kindergärten, ist der Bedarf nach einer qualifizierten Beratung in Sachen Datenschutz vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Landkreisgemeinden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:50 Uhr