Beschlussfassung zum Erlass einer Steuer-Richtline (Tax Compliance-Richtlinie)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 17.10.2019 ö 23

Sachverhalt

Insbesondere die Umsatzbesteuerung ist durch die Einführung von § 2 b UStG (Umsatzsteuergesetz) getragen vom Gedanken der Gleichbehandlung mit privaten Wirtschaftsunternehmen. Der Gesetzgeber hat mit § 2 b UStG einen Richtungswechsel eingeleitet, der auch die Gemeinde Taching a. See als juristische Person des öffentlichen Rechts betrifft. Für die steuerliche Bewertung kommt es zukünftig (ab 2021) auf den Inhalt der Tätigkeiten, die gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen und die Frage des Wettbewerbs an. Der BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) wurde von der Gemeinde daher beauftragt, ein sog. Haushaltsscreening durchzuführen, um künftig umsatzsteuerrelevante Vorgänge zu finden. Resultat war, dass künftig weitere umsatzsteuerrelevante Sachverhalte vorliegen (z. B. technische Hilfeleistungen der FFW, wenn ein Jahresbetrag von 17.500 € überschritten wird). Aufgrund des § 2 b UStG zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird ein zunehmendes steuerliches Fehlerrisiko entstehen. Um das Risiko einer Nichterkennung bzw. Fehlbewertung von steuerlichen Sachverhalten im Rahmen der Neufassung des § 2 b UStG zu minimieren, sollte ein sog. „Tax Compliance Management System“ (TCMS) aufgebaut und implementiert werden. Es ist Aufgabe des gesetzlichen Vertreters des Steuerpflichtigen (Gemeinde Taching a. See), ein auf die Gegebenheiten ausgerichtetes System zu etablieren, das die vollständige, korrekte und zeitgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten sicherstellt. Von der Kämmerei wurde daher eine Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie) erarbeitet, die den Mitgliedern des Rats vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird. Die Einführung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann ggf. ein Indiz dafür sein, das bei Abgabe einer fehlerhaften Steuermeldung kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Um das Ziel der vollständigen, korrekten und zeitgerechten Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu erreichen, sowie finanzielle und strafrechtliche Risiken oder gar eine persönliche Haftung der jeweils Verantwortlichen zu vermeiden, spricht sich der Rat geschlossen für den Erlass der vorgestellten Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie) aus.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Steuer-Richtlinie (Tax-Compliance-Richtlinie) und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:50 Uhr