Bestellung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG steht: „Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.“ Außerdem ist bei der Berufung Abs. 1 Satz 4 zu beachten: „Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.“ Der Gemeindewahlleiter organisiert und überwacht die Wahlen. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die Einberufung der Wahlausschusssitzungen sowie die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlergebnisse. Der Wahlleiter ist sozusagen die oberste Kontrollinstanz für einen rechtssicheren Wahlablauf.

Außerdem werden gemäß Art. 5 GLKrWG vier Beisitzer sowie vier Stellvertreter für den Wahlausschuss benötigt. Für den Wahlausschuss kommen Personen in Betracht, die wahlberechtigt sind. Nicht zugelassen für den Wahlausschuss sind Bewerber/Ersatzbewerber für den Gemeinderat, Personen die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben oder Beauftragter/Stellvertreter eines Wahlvorschlages sind oder die Brief/Wahlvorsteher oder Mitglied eines Brief/Wahlvorstandes sind. Die Berufung erfolgt durch den Wahlleiter.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beruft gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Bernhard Kraus als Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020. Als stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl 2020 wird Markus Poschner berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:53 Uhr