Bauantrag von Frau und Herrn Helminger: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 641 Gem. Tengling, Burg 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Ehepaar Helminger beabsichtigt den Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage. Zu dem Vorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung vom 28.06.2018 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Kreisbaumeister Seeholzer hat anlässlich des Vorbescheids eine Ortsbesichtigung durchgeführt und anschließend der Errichtung genaue Vorgaben zur Gestaltung und eine Wohnflächenbeschränkung auf 120 m² auferlegt.

Das Gebäude soll als Hanghaus errichtet werden. Die Garage ist im Hauptgebäude integriert. Der Baukörper umfasst das Untergeschoss, Erdgeschoss, sowie Dach und weist eine Grundfläche von ca. 159 m²  auf. Das Gebäude soll 18,24 m lang, 8,74 m breit und von der Straße aus gemessen 3,45 m hoch werden. Von Süden her beträgt die Höhe des geplanten Gebäudes 6,29 m.

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. In der Nähe befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude. Der Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:53 Uhr