18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Waging a. See für den Bereich "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat am 12.07.2018 in öffentlicher Sitzung  den Einleitungsbeschluss zur 18. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Unteraschau Ost“ auf den Grundstücken Fl. Nrn. 572/4 und 645/2 Gemarkung Freimann gefasst. Ferner wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig dem § 4a Abs. 2 BauGB entsprechend durchzuführen.


Ziel ist es mit der vorliegenden Bauleitplanung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Lager- und Pflegehalle sowie von Stellflächen für zu verkaufende Fahrzeuge für das im Ortsteil Unteraschau ansässige Autohaus Zahnbrecher zu schaffen. Zu diesem Zweck soll das im östlichen Anschluss an das Automobilunternehmens liegende Flurstück Nr. 645/2 der Gemarkung Freimann, das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, als Gewerbegebiet dargestellt werden. Zudem wird das bisherige Mischgebiet im Bereich des Flurstücks Nr. 572/4 der Gemarkung Freimann, auf dem sich das bestehende Autohaus befindet, in ein Gewerbegebiet umgewidmet. Der Geltungsbereich des betroffenen Plangebietes hat eine Größe von ca. 0,83 ha.

Datenstand vom 14.08.2019 10:57 Uhr