Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde (Frau Rothut); Schreiben vom 06.08.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.2.4

Sachverhalt

Textinhalt:

Natur und Landschaft:
Aufgrund der leichten Hang- sowie Lage am Ortsrand ist eine möglichst schonende Einbindung der geplanten Halle und Stellplätze in das Orts- und Landschaftsbild besonders zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 2. 1 Z, B II 3. 1 Z). Den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz (vgl. LEP 7.1.6 G) ist in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen.

Lärmschutz:
Aufgrund der im näheren Umfeld bestehenden Wohnbebauung sowie der im Osten verlaufenden Staatsstraße 2104 bitten wir die Planung mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen, um den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7) gerecht zu werden

Hinweis:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung in Gewerbegebieten durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. Ziel Landesentwicklungsprogramm (LEP) 5.3.1 in der Fassung der Änderungs-VO vom 21.02.2018).

Ergebnis:
Bei Berücksichtigung der genannten Punkte stehen der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die vorliegende Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unteraschau-Ost“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planunterlagen alleine aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern ist nicht veranlasst. Die geforderte Abstimmung mit dem Landratsamt als Untere Bauaufsichts-, Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde ist bereits erfolgt. Hierzu darf auf die oben beschriebene Behandlung der Beteiligung der vorgenannten Behörden verwiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 10:57 Uhr