Josef und Stefanie Frisch, Tettenhausen; Schreiben vom 04.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 27.06.2019 ö beschließend 3.2.2

Sachverhalt

Textauszug:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Gemeinderäte der Marktgemeinde Waging a. See,

mit Bedauern müssen wir feststellen, dass die Marktgemeinde Waging versucht, mit Hilfe einer Flächennutzungsplanänderung das geplante Wohngebiet in „Tettenhausen-Ost“ sogar noch zu erweitern, anstatt wie von uns vorgeschlagen zu verkleinern. Mit dieser Maßnahme kommt man immer weiter ins Landschaftsschutzgebiet und Richtung „Tettenhausener Moos“ (ungeeigneter Untergrund). Wir wollen nochmals darauf hinweisen, dass das Gebiet „Tettenhausen-Ost“ für die geplante Größe des Wohngebietes völlig ungeeignet ist. Normalerweise wird auch zuerst der Flächennutzungsplan geändert und dann der Bebauungsplan aufgestellt und nicht umgekehrt, wenn überhaupt, dann kommen höchsten 9-10 Parzellen in Frage und keine so weit vorgeschobene Bebauung ins „Grüne“. Wir bitten auch, unsere Vorschläge endlich einmal ernst zu nehmen und lehnen somit die geplante Flächennutzungsplanänderung, was das Wohngebiet betrifft, grundsätzlich ab. Man könnte doch den geplanten Obstanger nach außen verlegen und die Wohnhäuser nach innen!“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Wie bereits in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung dargelegt ist die geringfügige Erweiterung des Wohngebiets „Tettenhausen-Ost“ gegenüber der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan dem wirtschaftlichen Umgang mit dem bereits im Gebiet verlaufenden Abwasser-Hauptkanal geschuldet. Der Verlauf des Abwasserkanals ist die zwingende Grundlage für die Planung der künftigen Erschließungsstraßen und für die Einteilung der künftigen Bauparzellen. Eine Verkleinerung des Baugebiets hätte entweder eine unwirtschaftliche, weil einseitige Straßenerschließung oder eine gleichfalls unwirtschaftliche Neuverlegung des Abwasser-Hauptkanals zur Folge. Die Folge wäre, dass die Gemeinde gegebenenfalls auf die Ausweisung des Baugebietes gänzlich verzichten müsste, was aber wegen der nachhaltigen Nachfrage nach Baugrund innerhalb der Gemeinde keine Alternative wäre.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein als auch die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern gegen die Vergrößerung des Wohngebiets keine Einwendungen vorgebracht haben. Das Kirchdorf Tettenhausen zählt gemäß Flächennutzungsplan zu jenen Ortsteilen innerhalb der Gemeinde, wo vorranging neue Baugrundstücke zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen geschaffen werden sollen.

Was die Bodenverhältnisse im Planbereich betrifft, so hat die Gemeinde bereits in der Frühphase der Planung ein Baugrundgutachten erstellen lassen. Im Gutachten vom 03.03.2017 hat sich die allgemeine Vermutung bestätigt, dass die vorgefundenen Böden überwiegend eine geringe Tragfähigkeit aufweisen. Für die Gründung von Gebäuden sind deshalb verschiedene Empfehlungen zu beachten, z. B. die Gründung auf einer lastverteilenden Bodenplatte. Der vorgefundene Boden ist aber gemäß dem Gutachten grundsätzlich bebaubar. Die Gemeinde wird im Falle einer erfolgreichen Baugebietsausweisung dafür Sorge tragen, dass die künftigen Bauherren eine Ausfertigung des Baugrundgutachtens zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Planung wird unverändert weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:18 Uhr