Doris Waritschlager und Tilo Schröder-Waritschlager, Waging a.See; Schreiben vom 05.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 27.06.2019 ö beschließend 3.2.3

Sachverhalt

Textauszug:

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

auch wir haben wieder etwas zu dem o.g. Verfahren beizutragen, auch wenn es diesmal nur kleine Anmerkungen / Richtigstellungen sind:

1. Zu Begründung Fassung vom 06.02.2019 – S. 3 + 8
Das nicht realistische Bild der Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum im Gemeindegebiet besteht schon sehr lange. Das dies nun aufgrund meines Antrags zur Rückwidmung endlich richtiggestellt wird ist mehr als überfällig. Weder meine Eltern noch wir hatten je die Absicht hier ein Baugebiet entstehen zu lassen.

2. Zu Begründung Fassung vom 06.02.2019 – S. 6 und zu Umweltbericht, Fassung vom 06.02.2019 – S. 5
Der Änderungsbereich B ist eine landwirtschaftlich als Grün- und Ackerland genutzte Fläche- nicht nur Grünland. Die Flächen werden nicht landwirtschaftlich intensiv genutzt und es erfolgt auch keine hohe Bearbeitungsintensität. Wir bewirtschaften unsere Flächen mit extensiver Grünlandnutzung ohne Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel, und auch ohne intensive Feldfrüchte wie z.B. Mais!

3. Zu Begründung Fassung vom 06.02.2019 - S. 7
„Das bisherige Ziel der Einfassung der Ottinger Str. mit beidseitigen Reihen von Einzelbäumen muss in diesem Zusammenhang jedoch nicht aufgegeben werden.“

- Hier sind sicherlich auch Grenzabstände ähnlich den Ausführungen des vorh. bez. Bebauungsplan (Rewe/Rossmann) zu berücksichtigen!, z.B. 4 m Pflanzabstand von Bäumen zur landwirtschaftlichen Fläche oder 5 m Pflanzabstand zum Fahrbahnrand der Ottinger Str.
Wie hier eine Zielverwirklichung (auf Gemeindegrund) erfolgen kann ist fraglich – auf unserem Grund werden jedenfalls keine Einzelbäume gepflanzt.
Dieser erstreckt sich entlang der Ottinger Str. immer relativ nah am Straßenrand!
Der Gemeinde gehört hier kein relativ breiter Streifen von 10-12 m wie schon mal behauptet wurde. (Vielleicht insgesamt mit Straße, aber nicht neben der Straße zusätzlich)
Außerdem befindet sich in der Straße (südlich) der Kanal und im südlichen Randbereich (Wiese) die Leitungen der Telekom – wir denken, dass auch hier gewisse Abstandsflächen einzuhalten sind.

4. Zu Umweltbericht Fassung vom 06.02.2019 - S. 6
Die angeblich „geringfügig nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild“ durch den Rücksprung zur allgemeinen Ortsrandlinie, ließen sich nur durch eine geschlossene Bebauung bis mindestens zu unserer Hofstelle hin, beheben und das wird sicherlich nicht passieren!
Außerdem wurde dieser Rücksprung aktuell durch die Planungen der Gemeinde noch verstärkt – Rewe/Rossman, ganz draußen an der Ottinger Str.!

…und noch etwas:
Dass wir uns zu Bebauung im Landschaftsschutzgebiet nicht äußern liegt daran, dass es sowieso nix ändert…wie auch beim Bebauungsplan „An der Geppinger Str. II „-es wird von den Gemeinden (eigentlich fast überall zu sehen) die Grund- und Niederschlagswassersituation (z.T. auch – Problematik) aus unserer Sicht nie wirklich ernst genommen! Im Nachhinein wird sich über die entstandenen Probleme gewundert und aufgeregt – die Devise sollte lauten: erst genau prüfen, dann handeln…..
In der Gesamt-Niederschrift (nur Online!!) der Bau- und Werksausschutzsitzung vom 06.02.2019 sind die Abwägungen „An der Geppinger Str. II“ zu lesen:
Das WWA und die Abt. Wasserrecht und Bodenschutz halten es für dringend erforderlich bzw. empfehlen, das Bebauungsplanverfahren erst nach Klärung der Hochwassergefährdung und der Niederschlagswasserbeseitigung weiterzuführen bzw. die Ausweisung des Baugebiets erst nach Abschluss des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens vorzunehmen.
  • nun wird das Verfahren aber „ohne Verzögerung weiterverfolgt“ und die Bürger wurden im VG-Blatt lediglich über die „positiven“ Stellungnahmen der Fachbehörden informiert.!
Nachdem nicht einmal ein Einwand des WWA`s und auch der Abt. Wasserrecht und Bodenschutz zur Einsicht verhilft, ist es mehr als müßig als Privatperson Einwände zu erheben, die bei den meisten Gemeinderäten sowieso abprallen.
Es wird immer ein „höheres Ziel“ als Legitimation gefunden, z.B. Allgemeinwohl, Siedlungsdruck….
Die Auswirkungen werden auf die künftigen Eigentümer bzw. „Altanlieger“ abgewälzt. Baugrundkäufer haben zwar die Wahl, ob sie sich auf die Gegebenheiten einlassen (das Risiko tragen, oder bauliche Schutzmaßnahmen finanzieren wollen) – allerdings nur, wenn sie sachlich richtig und umgreifend informiert werden. Altanlieger hingegen sind den möglichen Auswirkungen/Gefahren schutzlos ausgesetzt und das durch die Planungen der Gemeinde.
Wie anscheinend in allen Gemeinden, werden die einzelnen Bürger nicht gehört, auch wenn sie Recht haben…Aber: die Auswirkungen der Planungen haben dann immer genau diese zu tragen…
Auch durch die Planung „durchs Nadelöhr zum Einkaufsmarkt“ (im westlichsten Zipfel des Marktgebiets) wird sich zeigen, dass die Anwohner Waging`s mit der künftigen Verkehrsbelastung und sonstigen Auswirkungen leben müssen- diesen Fehlgriff werden wir der Gemeinde nie „verzeihen“ können.
WENIGER Wachstum = MEHR Zukunft, also lebens- und liebenswerter für Mensch + Tier (Artenschutz)

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die zum Änderungsbereich B (an der Ottinger Straße in Waging a.See) vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden wie folgt bewertet:

zu Nr. 1:

Da die Gemeinde mit der gegenständlichen Änderung (Umwandlung Wohngebiet in Fläche für die Landwirtschaft) dem ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerin entspricht, ist hierzu keine weitere Differenzierung in den Planungsunterlagen erforderlich.

zu Nr. 2:

Die Begründung und der Umweltbericht sind entsprechend den vorgetragenen Gegebenheiten zur tatsächlichen Art der Nutzung zu berichtigen.

zu Nr. 3:

Die im Änderungsbereich B dargestellten geplanten Einzelbäume sind im Interesse der Planungsklarheit zu streichen, da die Verwirklichung einer Baumreihe entlang der Straße mittelfristig nicht realistisch ist.

zu Nr. 4:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:18 Uhr