Beauftragung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Marktgemeinde Waging a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Jahr 2011 wurde von der VG Waging a. See erstmals eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern durch die VG Waging a. See abgeschlossen. Der Grund dafür war die Messung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Taching a. See. Mittlerweile ist die VG Mitglied im Zweckverband und der Markt Waging a. See und die Gemeinde Taching a. See haben auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf den Zweckverband übertragen. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Zweckverbandes funktioniert sehr gut. Die Überwachung des fließenden Verkehrs kostet 120 € pro Stunde und die verwaltungstechnische Abwicklung pro Vorgang 4 €. Weitere Kosten oder Mitgliedsbeiträge fallen nicht an. Die Messpunkte sowie die Anzahl der Messungen werden mit der Mitgliedsgemeinde abgesprochen und genau festgelegt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber weist in seiner Einführung darauf hin, dass sich immer wieder Bürger beklagten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Gemeindegebiet nicht eingehalten werden und zum Teil deutlich zu schnell gefahren wird.
GL Röckenwagner weist darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft bereits seit 2011 Dienstleistungen des Zweckverbandes Südostbayern in Anspruch nimmt und informierte anhand der beiliegenden Präsentation über die Rahmenbedingungen. Die Festlegung der Messpunkte und die Häufigkeit der Messungen erfolgt in enger Absprache mit dem Zweckverband. Es besteht auch die Möglichkeit, Messungen auf der Staatsstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu beauftragen. Die Messpunkte werden auch mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion abgesprochen. Kosten entstehen der Marktgemeinde nur, wenn tatsächlich Messungen durchgeführt werden. Die Einsatzstunde kostet incl. Fahrzeug und Person 120 €, die Verfahrenspauschale pro Verwaltungsvorgang kostet 4 €. Damit ist alles abgedeckt, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Messungen können auch jederzeit ausgesetzt werden, wenn die Gemeinde das wünscht, so der Geschäftsstellenleiter.
In der folgenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsüberwachung Aufgabe der Polizei sein sollte. Letztendlich könne  die Beauftragung des Zweckverbandes bei entsprechender Veröffentlichung aber eine positive Wirkung auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer haben. Es wurde auch der Wunsch geäußert, dass auch Messungen an der vielbefahrenen Staatsstraße durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 07. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2018, den Beitritt des Marktes Waging a. See zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen:
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Busgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 21.01.2020 15:14 Uhr