19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung eines Wohngebietes und Ergänzung eines Mischgebietes in Tettenhausen-Ost, Änderung eines Wohngebietes an der Ottinger Straße in Waging in eine Fläche für die Landwirtschaft)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 26.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bgm Baderhuber erteilt dem VAng des Bauamts Griesdas Wort um den Sachverhalt zu erörtern.
Der Marktgemeinderat Waging a.See hat am 14.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern.

Diese 19. Änderung umfasst

a)        die Erweiterung der bestehenden Wohngebietsdarstellung und die Ergänzung einer Mischgebietsdarstellung im Osten von Tettenhausen (ca. 0,63 ha) und

b)        die Änderung einer Wohngebietsdarstellung in eine Fläche für die Landwirtschaft an der Ottinger Straße bzw. Westendstraße in Waging a. See (ca. 2,21 ha).

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den nachfolgenden Kartenausschnitten:

Bereich A (Tettenhausen-Ost):

Bereich B (Waging, an der Ottinger Straße / Westendstraße):

Am 27.06.2019 hat der Marktgemeinderat Waging a.See in öffentlicher Sitzung den vom Landschaftsarchitektenbüro Mühlbacher und Hilse gefertigten Änderungsplan samt Begründung und Umweltbericht, jeweils vom 27.06.2019, gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Diese öffentliche Auslegung fand vom 29.07. bis 30.08.2019 statt.

Gegenüber den Planunterlagen vom 06.02.2019, die Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gewesen sind, waren gemäß der Abwägung im Marktgemeinderat vom 27.06.2019 folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden, die nur den Bereich B betrafen:

  • Berichtigung der landwirtschaftlichen Nutzungsbeschreibung (Grün- und Ackerland statt Grünland), vgl. Ziffer 3.1 in der Begründung,
  • Überarbeitung der Ausführungen zum Thema „Schutzgut Arten und Lebensräume“, vgl. Ziffer 2.3 und 8 im Umweltbericht,
  • Aufgabe der Zielsetzung wegen einer durchgehenden Reihe von Einzelbäumen (Alleecharakter) an der Ottinger Straße, vgl. Planentwurf und Ziffer 3.2 in der Begründung.

Für den Bereich A (Tettenhausen-Ost) waren keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen worden.

Datenstand vom 21.01.2020 15:23 Uhr