Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 26.08.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 26.09.2019 ö beschließend 3.1.2.5

Sachverhalt

Textauszug:

„… die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 18.04.2019 zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.

Bezüglich des Änderungsbereichs A, in dem die Darstellung des bestehenden Wohngebiets im Südosten von Tettenhausen nach Osten erweitert und der nördliche Teilbereich als Mischgebiet dargestellt werden soll, haben wir festgestellt, dass den von der Planung betroffenen raumordnerischen Belangen von Natur und Landschaft (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 2 Z, B I 3.1 Z), des Hochwasserschutzes (vgl. LEP 7.2.5 G) und des Lärmschutzes  (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung zu tragen sei.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Änderungsbereich B, in dem das Allgemeine Wohngebiet südlich der Ottinger und westlich der Westendstraße künftig wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden soll, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Laut Beschlussbuchauszug vom 27.06.2019 ist eine Abstimmung der Planung mit der unteren Bauaufsichts-, unteren Naturschutzbehörde und unteren Immissionsschutzbehörde sowie dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein erfolgt.

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der vorliegenden Fassung vom 27.06.2019, den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht, sofern den genannten raumordnerischen Belangen auch im weiteren Planungsprozess, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Tettenhausen-Ost“, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Christine Rothut“

Stellungnahme vom 18.04.2019 (frühzeitige Trägerbeteiligung)

Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt Stellung:

Änderungsbereich A
In diesem Änderungsbereich soll die Darstellung des bestehenden Wohngebiets im Südosten von Tettenhausen nach Osten erweitert und der nördliche Teilbereich als Mischgebiet dargestellt werden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von insgesamt ca. 0,6 ha.
Der Änderungsbereich stellt eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Tettenhausen-Ost II“ dar. Zu diesem haben wir bereits mit Schreiben vom 15.06.2016 und 14.03.2019 Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Darin haben wir festgestellt, dass die Planung – aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Schutz des Waginger und Tachinger Sees und der umliegenden Landschaft“ sowie in einem im Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet – mit dem Landratsamt abzustimmen sei, um insbesondere die Vereinbarkeit der geplanten Bebauung mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu klären (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, RP 18 B I 2 Z, B I 3.1 Z).
Des Weiteren sei den Belangen der Wasserwirtschaft (vgl. LEP 7.2.5 G) sowie des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein und der unteren Immissionsschutzbehörde, Rechnung zu tragen.
Der Änderungsbereich A steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen, sofern den genannten raumordnerischen Belangen, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.

Änderungsbereich B
Das im Westen des Hauptortes Waging a. See, südlich der Ottinger und westlich der Westendstraße, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 504 der Gemarkung Waging, dargestellte ca. 1,6 ha große Allgemeine Wohngebiet, soll künftig – zugunsten des westlich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes – wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Der Änderungsbereich B steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Abwägungsbeschluss hierzu vom 27.06.2019

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Immissionsschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt Traunstein sind am Verfahren beteiligt worden und haben der Planung in ihren Stellungnahmen nicht widersprochen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Es wurden keine neuen Sachverhalte vorgetragen. Die Planung wird unverändert weiterverfolgt. Wegen des Verweises auf die frühere Stellungnahme vom 18.04.2019 wird auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung vom 27.06.2019 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:23 Uhr