Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein; Stellungnahme vom 27.08.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 26.09.2019 ö beschließend 3.1.2.7

Sachverhalt

Textauszug:

„… mit Schreiben vom 01.04.2019 hat der Bund Naturschutz eine negative Stellungnahme zum Baugebiet Tettenhausen Ost II abgegeben.
Auch wenn nur ein Teil der Fläche dieses Bebauungsplanes jetzt mit einer FNP-Änderung umgewidmet werden muss, das der größere Teil schon bisher im FNP als Wohngebiet vorgesehen war, gilt die Stellungnahme für die Ablehnung des Baugebietes auch für die 19. Änderung des FNP, Bereich A.
Gegen die Änderung des FNP Bereich B erhebt der Bund Naturschutz keine Einwände.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Beate Rutkowski, 1. Vorsitzende“

Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 01.04.2019 (zum B-Plan „Tettenhausen-Ost“)

Der geplante Bereich mit einer Eingriffsfläche von 1,59 ha liegt komplett im „Landschaftsschutzgebiet zum Schutz des Waginger und Tachinger Sees und der umliegenden Landschaft“ (LSG 237.01)
Ziel von Landschaftsschutzgebieten ist der Erhalt des typischen Landschaftsbildes und der Tier- und Pflanzenwelt. Lauf BayNatSchG sind alle Veränderungen, die die Natur schädigen verboten, dazu gehört auch der Bau von Wohnhäusern.
Durch die Bebauung würde wertvolle Fläche und Lebensraumstrukturen verloren gehen und der Boden und die Grundwasserneubildung würde durch Versiegelung gestört werden.
Zwischen Tettenhausen, Wolkersdorf und Gut Horn ist zudem ein Kiebitzbrutgebiet bekannt, seit Jahren werden immer wieder Brutversuche von Kiebitzpaaren beobachtet. Kiebitze (RLB 2, im Alpenvorland vom Aussterben bedroht) benötigen als Brutgebiet Offenland ohne störende Strukturen und reagieren sehr empfindlich auf randliche Störungen durch Bauwerke, Bäume und Büsche und auf Beeinträchtigungen durch Lärm und Beunruhigung. Eine Verschlechterung des Lebens- und Brutraumes des Kiebitzes würde damit nicht nur der Zielerreichung des Landschaftsschutzgebietes entgegenstehen, sondern könnte nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern und einer vorher erfolgten Alternativen Prüfung erfolgen.

Abwägungsbeschluss hierzu im Bau- und Werkausschuss am 03.07.2019

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Notwendigkeit der Flächenbeanspruchung innerhalb des Landschaftsschutzgebiets wurde in der Begründung hinreichend erläutert. Die Untere Naturschutzbehörde hat diese Argumentation als schlüssig anerkannt und keine Einwände geäußert.
Im Gegensatz zu den vorgebrachten Einwendungen liegt das nächstgelegene Kiebitzbrutgebiet nordöstlich von Gut Horn und ist vom Eingriffsbereich mehr als 500 m entfernt (vgl. WEBER, 2018: NaturVielfaltBayern: Biodiversitätsprogramm 2030, Kiebitzkartierung im Landkreis Traunstein, Gemeinde Kirchanschöring, Stand 18.10.2018).
Eine Neubesiedlung der ortsnahen Felder (innerhalb und kurz außerhalb des Geltungsbereiches) ist unwahrscheinlich. Kiebitze sind sehr standorttreu und suchen immer wieder dieselben Brutplätze auf. Sollten weitere Brutpaare hinzukommen, brüten diese i.d.R. in unmittelbarer Nähe zu den anderen Gelegen. Laut Herrn Weber (Zoologe, Grassau) wird er Kiebitzbestand durch die Planung nicht gefährdet.
Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Notwendigkeit der Flächenbeanspruchung innerhalb des Landschaftsschutzgebiets wurde in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung hinreichend erläutert. Die Untere Naturschutzbehörde hat diese Argumentation mit Schreiben vom 29.04.2019 als schlüssig anerkannt und keine Einwände geäußert.
Aufgrund der bisherigen Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ist die Gemeinde der Auffassung, dass die vorliegende Planung unverändert weiterverfolgt werden kann und weiterverfolgt werden soll.
Wegen des Verweises auf die frühere Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanes „Tettenhausen-Ost“ vom 01.04.2019 wird auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung im Bau- und Werkausschuss am 03.07.2019 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:23 Uhr