Textauszug:
„…vielen Dank für die Zusendung der entsprechenden Unterlagen und Pläne zur Beteiligung am Verfahren. Gegenüber unseren Hinweisen vom 30. April haben sich keine relevanten Änderungen ergeben.
Wir haben von der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes Kenntnis genommen. Das neue Baugebiet kann nach noch durchzuführender und notwendiger Erschließung mit ausreichend Trinkwasser voersorgt werden. Durch das Planungsgebiet verläuft die Hautleitung DN 125. Ich bitte diesbezüglich die Hinweise zu beachten.
Hinweise:
Durch das Planungsgebiet verläuft eine Trinkwasser – Hauptleitung DN 125 (vgl. Plan). Diese Leitung wird gemäß vorliegender Parzellierung so nicht gehalten werden können. Es ist zwingend eine neue Trassenfindung und Neuinstallation erforderlich, welche evtl. im Zuge der Erschließung tiefbautechnisch erfolgen könnte. eine Stilllegung dieser Leitung ist versorgungstechnisch betreffend des Teilortes Tettenhausen und der Hochbehälterbefüllung HB Reschberg nicht möglich.
Hinsichtlich der erforderlichen Löschwasserversorgung gemäß dem DVGW-Merkblatt W 405 und der DVGW-Info Nr. 99 bitte ich mit der FFW Tettenhausen Kontakt aufzunehmen.
gez. Wolfgang Grösch“
Stellungnahme vom 30.04.2019 (frühzeitige Trägerbeteiligung)
Wir haben von der oben genannten Änderung der Innenbereichssatzung Kenntnis genommen. Das neue Baugebiet kann nach noch durchzuführender und notwendiger Erschließung mit ausreichend Trinkwasser versorgt werden. Durch das Planungsgebiet verläuft eine Hauptleitung DN 125. Ich bitte diesbezüglich die Hinweise zu beachten.
Hinweis:
Durch das Planungsgebiet verläuft eine Trinkwasser-Hauptleitung DN 125 (vgl. Plan). Diese Leitung wird gemäß vorliegender Parzellierung so nicht gehalten werden können. Es ist zwingend eine neue Trassenführung und Neuinstallation erforderlich, welche evtl. im Zuge der Erschließung tiefbautechnisch erfolgen könnte. Eine Stilllegung dieser Leitung ist versorgungstechnisch betreffend der Versorgung des Teilortes Tettenhausen und der Hochbehälterbefüllung HB Reschberg nicht möglich.
Betreffend der erforderlichen Löschwasserversorgung gemäß dem DVGW-Merkblatt W 405 und der DVGW-Info Nr. 99 bitte ich mit der FFW Tettenhausen Kontakt aufzunehmen.
Abwägungsbeschluss hierzu vom 27.06.2019:
Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Hinweise werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und insbesondere im Rahmen der späteren Erschließungsplanung beachtet.