Änderung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Marktes Waging am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 26.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Damit die zuständigen Gremien des Werkausschusses und Marktgemeinderat per Satzung auf einander abgestimmt sind, ist eine Anpassung der Eigenbetriebssatzung des Marktes Waging a. See erforderlich. Somit ist der Werkausschuss bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000,00 € zuständig und beschließend tätig. Alle Zuständigkeiten die im Einzelfall den Betrag in Höhe von 100.000,00 € überschreiten, beschließt der Marktgemeinderat Waging a. See.
Aufgrund der Anpassung des Öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See und dem Markt Waging a. See ist es sinnvoll, die künftigen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche des Eigenbetriebs der Gemeindewerke Waging a. See in Anlage 1 zur Betriebssatzung festzuhalten.
Die Änderungen zur Betriebssatzung wurden vorberatend am 12.09.2019 im Werkausschuss behandelt.
Werkeleiterin Hund erläutert kurz die Änderungen der Satzung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Marktes Waging a. See „Gemeindewerke Waging a. See“ sowie den Erlass der Anlage 1 zur Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2020 15:23 Uhr