Neue Ausgestaltung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Markt Waging und der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 26.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Seit Gründung der Gemeindewerke im Jahr 1998 wurden alle Aufgabenbereiche von den Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See mit erledigt. Der Eigenbetrieb verfügte somit über kein eigenes Personal. Die Abwicklung der kaufmännischen Buchführung wurde von Beschäftigten der Kämmerei ausgeführt. Ebenso wurden weitere Bereiche durch Geschäftsleitung, Ordnungsamt, Bau- und Personalamt mit verwaltet. Jährlich wurde der Aufwand durch interne Kostenverrechnung zwischen der VG und dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt.
Im Jahr 2016 wurde die teilweise Entflechtung der Aufgabengebiete zwischen VG und dem Eigenbetrieb „Gemeindewerke Waging a. See“ vollzogen. Für die künftige Zusammenarbeit zwischen VG und den Gemeindewerken wurde mit Inkrafttreten zum 01.01.2017 ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag Bedarf einer weiteren Optimierung, um die Neuausrichtung des Eigenbetriebs abzubilden.
Der bestehende Öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der VG und dem Markt Waging a. See kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nur eine Vertragsanpassung ist mit derzeitiger Vertragsformulierung nicht möglich. Deshalb muss der gültige Vertrag zum 31.12.2019 durch den Markt Waging a. See gekündigt werden.
In der Werkausschussitzung am 12.09.2019 wurde der Öffentlich-rechtliche Vertrag vorberatend behandelt und der Beschluss zur Kündigung sowie den Änderungen des neuen Vertrags einstimmig gefasst.

Werkeleiterin erklärt kurz die Änderungen des Vertrages.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Kündigung des bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 31.12.2019 sowie den Abschluss des neuen Vertrags mit Inkrafttreten zum 01.01.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:23 Uhr