Gesellschafteraufnahme bei der Plattform Energie GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 26.09.2019 ö 8

Sachverhalt

Derzeit werden die Tätigkeiten zur Strombeschaffung für die Gemeindewerke Waging a. See über die Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV) mit einem weiteren Zusammenschluss der Plattform Energie GmbH (PEG) abgewickelt. Die KOV ist nicht mehr operativ an der Energiebeschaffung beteiligt. Die Aufgaben zur Energiebeschaffung wurden an die PEG übertragen. Das Aufgabenfeld der KOV beschränkt sich mittlerweile nur noch auf die tägliche Übersendung der Lastgangdaten an die PEG und jährlichen Abrechnung der Energiemengen.

Aufgrund der angedachten Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses der KOV und Wechsel zur Kooperation fränkischer Elektrizitätswerke mbH (Kfe), macht es keinen Sinn mehr, den Umweg der Strombeschaffung über die KOV zur PEG weiterhin zu favorisieren. Mit den Geschäftsführern der PEG wurden bereits umfangreiche Gespräche zur Gesellschafteraufnahme geführt und die Rahmen- sowie Dienstleistungsverträge vorgelegt.

Die Höhe der Stammkapitaleinlage bei der PEG beträgt 10.000,00 €. Hinzukommen jährlich noch Kosten für die Dienstleistung der Strombeschaffung in Höhe von:

  • Für Haushalts- und Gewerbekunden 0,05 ct/kWh zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
  • Für Individual- und Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
  • Dienstleistungsvertrag „REMIT“ pro Quartal 250,00 € zzgl. der jeweils gültigen MwSt.

Durch die gute Beschaffungsstrategie der PEG, profitieren die Gemeindewerke derzeit schon von einem sehr guten Einkaufspreis für den Strombezug und können somit am globalen Markt wettbewerbsfähig gegenüber großen Anbietern bestehen.

Werkeleiterin Hund führt den Sachverhalt aus.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme als Gesellschafter bei der PEG zum 01.01.2023 und bevollmächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags sowie den benötigten Dienstleistungsverträgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:23 Uhr