Vorstellung und Beschlussfassung über die ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2020/2021 geltenden Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Kraus informiert den Rat über die aktuellen Beiträge in den Betreuungseinrichtungen und über die Ergebnisse der Arbeitskreissitzung „Kinderbetreuung“ vom 19.09.2019 bzgl. der angestrebten Beitragserhöhungen zu Beginn des Betreuungsjahres 2020/2021.

Letztmalig wurden die Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.02.2016 zu Beginn des Kinder-/Krippenjahres 2016/2017 erhöht. Seitdem gelten folgende Elternbeiträge.

Aktuelle Gebühren in Waging a. See
KiGa                                                        Krippe
3 - 4 Std.                  77 €                                2 - 3 Std.                138 €
4 – 5 Std.                  85 €                                3 - 4 Std.                154 €
5 – 6 Std.                  93 €                                4 - 5 Std.                170 €
6 – 7 Std.                101 €                                5 - 6 Std.                186 €
7 – 8 Std.                109 €                                6 - 7 Std.                202 €
8 – 9 Std.                117 €                                7 - 8 Std.                218 €
9 – 10 Std.                125 €                                8 - 9 Std.                234 €

In der Marktgemeinde war es übliche Verwaltungspraxis, dass sich die anderen Träger wie Kirche und Mütterzentrum an den von der Marktgemeinde festgelegten Elternbeiträgen orientierten, um eine Konkurrenzsituation innerhalb der verschiedenen Betreuungseinrichtungen zu vermeiden. An dieser Praxis soll weiter festgehalten werden.

Mittlerweile haben sich durch die Einführung des sog. Beitragszuschusses deutliche Änderungen bzgl. der Beitragsbelastung für die Eltern ergeben. Seit April 2019 zahlt der Freistaat an die Kommunen einen monatlichen Beitragszuschuss von 100 € je Kindergartenkind, wenn das Kind zu Jahresbeginn 2019 das dritte Lebensjahr vollendet hat. Vollendet das Kind während des Jahres 2019 das dritte Lebensjahr, dann wird der monatliche Beitragszuschuss von 100 € ab September 2019 gewährt. Dieser Beitragszuschuss wird, sollte die Kommune nicht Träger des Kindergartens sein, an die jeweiligen Träger weitergereicht. Sinn und Zweck der Zahlung eines Beitragszuschusses war, dass die Eltern finanziell entlastet werden. Die in der Marktgemeinde extrem niedrigen Elternbeiträge haben dazu geführt, dass in der Vergangenheit sehr hohe Defizite aufgelaufen sind, die zu einer großen Haushaltsbelastung führten. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen hat die Marktgemeinde auch den Großteil der auflaufenden Defizite, insbesondere bei den kirchlichen Kindertagesstätten, auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2017 summierte sich die Haushaltsbelastung für die vier Betreuungseinrichtungen auf 556.865,27 €. Aufgrund der hohen Auslastung in den Betreuungseinrichtungen und geplanter weiterer Inbetriebnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen ist damit zu rechnen, dass sich die Haushaltsbelastung weiter erhöht. Im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sollte über eine Erhöhung der Elternbeiträge nachgedacht werden. Die Zahlung eines Beitragszuschusses hat zum Ziel, die Eltern finanziell zu entlasten. An diesem Ziel wird die Marktgemeinde auch festhalten. Aufgrund der extrem niedrigen Elternbeiträge haben wir in Waging a. See jedoch die Situation, dass Eltern nicht nur entlastet werden, sondern der Besuch des Kindergartens, zumindest bis zu einer Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden völlig kostenfrei wäre und bei bis zu sieben Stunden lediglich noch 1 € von den Eltern zu bezahlen wäre. „Dies war und ist nicht im Sinne des Erfinders“.

Im Bereich der Krippe wird die Zahlung eines Beitragszuschusses ab Januar 2020 ebenfalls mit einem Betrag von 100 € je Krippenkind pro Monat eingeführt, wobei die Zahlung im Krippenbereich einkommensabhängig werden wird.

Von Seiten der Verwaltung wird eine Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge ab Beginn des Kindergarten- Krippenjahres 2020/2021 vorgeschlagen. Berücksichtigt wurde dabei, dass die bisherige Staffelung der Elternbeiträge nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Bei einer Betreuungszeit im Kindergarten von z. B. bis zu 5 Stunden müssen aktuell pro Kind pro Monat 85 € bezahlt werden. Geht man von der doppelten Betreuungszeit aus, also 10 Stunden, müssten eigentlich, nach dem sich der Aufwand an Betreuungszeit verdoppelt, auch doppelt so hohe Elternbeiträge vereinnahmt werden. Tatsächlich beträgt der Elternbeitrag aber nur 125 €. Von der Mindeststaffelung um 10% kann beispielsweise bei längeren Buchungszeiten nach oben abgewichen werden. Bei der Staffelung wird nun eine 20 %ige Staffelung vorgeschlagen.

In der Sitzung des Arbeitskreises „Kinderbetreuung“ am 19.09.2019 wurden folgende Beiträge für die Betreuungseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 vorgeschlagen:

     

In der heutigen Sitzung des Marktgemeinderats werden die vom Arbeitskreis ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 vorgeschlagenen monatlichen Beiträge dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zudem sollen wie bisher pro Kind pro Monat zusätzlich 5 € Spielgeld erhoben werden.

Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See, soll nach Meinung des Arbeitskreises der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt werden. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus stellte anhand der beiliegenden Präsentation den Vorschlag des Arbeitskreises Kinderbetreuung mit den neuen Beitragssätzen für Kinderkrippe und Kindergarten vor.
In der folgenden Diskussion wurde das Argument vorgebracht, dass zumindest die beiden letzten Jahre des Kindergartens bereits zum Bildungssystem gehören und die Anhebung der Gebührensätze nicht im vorgeschlagenen Umfang erfolgen sollte. Der staatliche Zuschuss zu den Kindergartenbeiträgen sollte zu einer Reduzierung der Beiträge für die Familien führen.
Andererseits wurden aber auch die enormen Ausgaben gesehen, die der Markt ohnehin schon im Bereich der Kinderbetreuung tätigt und darauf verwiesen, dass diese mit der steigenden Anzahl von Kinderbetreuungseinrichtungen noch ansteigen werde.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis vom Vorschlag des Arbeitskreises „Kinderbetreuung“ zur Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 und stimmt folgenden Beiträgen zu:

   

Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2020 15:25 Uhr