Beschlussfassung zum Erlass einer Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Insbesondere die Umsatzbesteuerung ist durch die Einführung von § 2 b UStG (Umsatzsteuergesetz) getragen vom Gedanken der Gleichbehandlung mit privaten Wirtschaftsunternehmen. Der Gesetzgeber hat mit § 2 b UStG einen Richtungswechsel eingeleitet, der auch die Marktgemeinde Waging a. See als juristische Person des öffentlichen Rechts und seine Eigenbetriebe betrifft. Für die steuerliche Bewertung kommt es zukünftig (ab 2021) auf den Inhalt der Tätigkeiten, die gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen und die Frage des Wettbewerbs an. Der BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) wurde von der Gemeinde daher beauftragt, ein sog. Haushaltsscreening durchzuführen, um künftig umsatzsteuerrelevante Vorgänge zu finden. Resultat war, dass künftig weitere umsatzsteuerrelevante Sachverhalte vorliegen (z. B. technische Hilfeleistungen der FFW, wenn ein Jahresbetrag von 17.500 € überschritten wird). Aufgrund des § 2 b UStG zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird ein zunehmendes steuerliches Fehlerrisiko entstehen. Um das Risiko einer Nichterkennung bzw. Fehlbewertung von steuerlichen Sachverhalten im Rahmen der Neufassung des § 2 b UStG zu minimieren, sollte e in sog. „Tax Compliance Management System“ (TCMS) aufgebaut und implementiert werden. Es ist Aufgabe des gesetzlichen Vertreters des Steuerpflichtigen (Marktgemeinde Waging a. See mit Eigenbetrieben), ein auf die Gegebenheiten ausgerichtetes System zu etablieren, das die vollständige, korrekte und zeitgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten sicherstellt. Von der Kämmerei wurde daher eine Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie) erarbeitet, die den Mitgliedern des Rats vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird. Die Einführung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann ggf. ein Indiz dafür sein, das bei Abgabe einer fehlerhaften Steuermeldung kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Um das Ziel der vollständigen, korrekten und zeitgerechten Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu erreichen, sowie finanzielle und strafrechtliche Risiken oder gar eine persönliche Haftung der jeweils Verantwortlichen zu vermeiden, spricht sich der Marktgemeinderat geschlossen für den Erlass der vorgestellten Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie) aus.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus erläutert den Sachverhalt. Die Einführung des § 2 b USTG soll die Privatwirtschaft vor Wettbewerbsvorteilung der öffentlichen Hand in Bezug auf die Ausweisung der Umsatzsteuer schützen. Dazu wurde von der Marktgemeinde der Bayerische kommunale Prüfungsverband damit beauftragt, alle relevanten Vorgänge in der Gemeinde auf ihre umsatzsteuerlichen Auswirkungen hin zu überprüfen. Nachdem aufgrund der Einführung des § 2 b USTG mit einem zunehmenden, steuerlichen Fehlerrisiko zu rechnen ist, wurde den Gemeinden empfohlen, ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur Vermeidung von Fehlern in diesem Bereich einzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der Steuer-Richtlinie (Tax-Compliance-Richtlinie) und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:25 Uhr