Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kraus stellt dem Marktgemeinderat den Nachtragshaushaltsplan 2019 vor. Im Verwaltungshaushalt wurden einige Ansatzänderungen vorgenommen, die jedoch insgesamt kaum Einfluss auf die Haushaltssituation der Marktgemeinde haben. Das Planvolumen erhöhte sich lediglich um 118.400 € und stieg auf 13.183.400 € an. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt bei planmäßiger Abwicklung um 259.900 € auf 1.266.700 € an.
Im Vermögenshaushalt wurden im Rahmen der Nachtragsplanung die Mittel für den vom Marktgemeinderat am 17.07.2019 beschlossenen Krippenbau in Tettenhausen veranschlagt. Der bevorstehende Krippenbau war, so Kraus, Auslöser für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans. Gem. Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros ist mit Gesamtausgaben in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen. Für 2019 wurden Mittel in Höhe von 100.000 € für erste Planungsleistungen veranschlagt. Die restlichen Mittel wurden in der Finanzplanung berücksichtigt. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für erste Auftragsvergaben zu schaffen, deren Zahlungen erst 2020 kassenwirksam werden, wurden im Nachtrag sog. Verpflichtungsermächtigungen für den Krippenbau in Höhe von 500.000 € festgesetzt. Auch der geplante Bau eines Waldkindergartens fand Einfluss in die Planung. Die Ansatzänderungen des Vermögenshaushalts werden im Rat einzeln angesprochen. Zudem verweist Kämmerer Kraus auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan, in dem alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zusammengefasst wurden. Das Planvolumen des Vermögenshaushalts wurde deutlich von 6.031.200 € auf 4.101.000 € reduziert. Leider gelangten viele geplante Investitionen nicht in eine Umsetzungsphase. Aus diesem Grund konnte auch die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme zur Finanzierung der Investitionsausgaben deutlich verringert werden. Ursprünglich war zur Deckung der Investitionsausgaben eine Rücklagenentnahme von 2.981.900 € notwendig. Der Betrag konnte aus genannten Gründen auf 1.084.300 € reduziert werden.
Kämmerer Kraus nahm dies zum Anlass, dass bei der anstehenden Haushaltsplanung für 2020 von Seiten des Rats unbedingt eine Prioritätenliste festgelegt werden sollte, welche Projekte vorranging in Angriff genommen werden. Aktuell stehen viele Großprojekte an, die kurzfristig weder aus finanzieller Sicht noch aus den vorhandenen Personalressourcen umsetzbar sind. Beispielhaft werden die Kinderkrippe in Tettenhausen, der Neubau einer Schulaula, der Bau eines Hauses der Vereine, die Sanierung der Seesiedlung usw. genannt. Erschwerend kommt hinsichtlich der Personalressourcen hinzu, dass auch in den anderen Mitgliedsgemeinden der VG einige Großprojekte anstehen. Die absehbare finanzielle Größenordnung der aktuell diskutierten Projekte steht im krassen Gegensatz zu den vorhandenen Rücklagenmittel. In der Finanzplanung wurden die genannten Projekte mit überwiegenden Schätzkosten der Verwaltung berücksichtigt, um dazustellen, wie hoch die Verschuldung wird, um den unabdingbar vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Unter Berücksichtigung zu erwartender Fördermittel wird eine Kreditaufnahme von mind. 4,5 Mio. € notwendig werden. Für 2020 sollte daher ein Vermögenshaushalt aufgeplant werden, dessen Umsetzung finanziell und unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten realistisch ist. Es ist davon auszugehen, dass sich insb. bei der Finanzplanung zum Haushalt 2020 noch gravierende Änderung im Vergleich zur vorliegenden Finanzplanung ergeben werden.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus erläutert den Nachtragshaushalt anhand der beiliegenden Präsentation. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Haushaltssatzung wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von den geänderten Finanzplanungswerten und stimmt der Finanzplanu ng bis 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:25 Uhr