Bestellung einer/s gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreisgemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages haben die Bürgermeister der Landkreisgemeinden der beiliegenden Zweckvereinbarung und der Kostenaufteilung zugestimmt. Bezüglich der Kostenaufteilung wurde eine aus unserer Sicht sehr faire Regelung geschaffen. Die Verwaltungsgemeinschaft bezahlt den Grundbeitrag in Höhe von 1.965 €. Die Mitgliedsgemeinden sind vom Grundbeitrag befreit und entrichten ihren Anteil von 0,36 € je Einwohner (Waging 2.526,12 €, Taching 767,16 €, Wonneberg 559,80 €.
Nachdem das Thema Datenschutz nicht zuletzt seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen absolut befürwortet. Auch bei der Kreisversammlung der Bürgermeister herrschte diese Meinung einhellig vor.
Nicht nur in der Verwaltung selbst, sondern auch in den gemeindlichen Einrichtungen, wie z.B. in den Kindergärten, ist der Bedarf nach einer qualifizierten Beratung in Sachen Datenschutz vorhanden.

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner erläutert die Gründe für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch die Landkreisgemeinden. Der Marktgemeinderat fasst daraufhin folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Landkreisgemeinden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:25 Uhr