Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Marktgemeinde Waging a. See vom 11.11.2011 (i. d. F. vom 23.10.2015) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 Abs. 1 Buchst. a und b BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Abs. 1 und 2 BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 Abs. 1 bis 3 BGS/WAS) werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Ve rbrauchsgebühren wird die Anpassung zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2020 abgeschlossen und veröffentlich werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2020 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS (einem Neuerlass der BGS/WAS) zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Baderhuber erläutert Werkleiterin Patricia Hund die Gründe für die Neukalkulation der Gebühren anhand der beiliegenden Präsentation.
In der nachfolgenden Diskussion werden die Fragen der Ratsmitglieder geklärt. Der bei der Sitzung anwesende Leiter des Gesundheitsamtes Traunstein, Herr Dr. Krämer, erläutert, dass eine Erhöhung der Fördermenge nur im Rahmen eines neuen Wasserrechtsverfahrens möglich ist. Durch die Erhöhung der Fördermenge vergrößert sich der Einzugstrichter des Grundwasservorkommens, was im Regelfall zu einer Vergrößerung des Schutzgebietes führt. Im Falle der Waginger Wasserversorgung, wo die Zone II des Schutzgebietes an der Umgehungsstraße bis an den Ortsrand heranreiche, wäre eine Erweiterung nur sehr schwierig dazustellen.
Werkleiterin Hund weist außerdem darauf hin, dass der Brunnen I nur noch als Notbrunnen betrieben werden darf, nachdem die Chloridbelastung von der Umgehungsstraße zu hoch war. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt eine rückwirkende Anpassung der Änderungssatzung zum 01.01.2020 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Marktgemeinde Waging a. See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:24 Uhr