Berufung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Im Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG steht: „Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.“
Außerdem ist bei der Berufung Abs. 1 Satz 4 zu beachten: „Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.“
Der Gemeindewahlleiter organisiert und überwacht die Wahlen. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die Einberufung der Wahlausschusssitzungen sowie die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlergebnisse. Der Wahlleiter ist sozusagen die oberste Kontrollinstanz für einen rechtssicheren Wahlablauf.
Bei den letzten Kommunalwahlen 2014 war Franz Röckenwagner Gemeindewahlleiter und Emil Huber Stellvertreter.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beruft gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Franz Röckenwagner als Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020. Als stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl 2020 wird Florian Mühlbacher berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:24 Uhr